Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 73 Seiten
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Festlegung der Referenzpreise Die gängigste Methode zur Bestimmung des Referenzpreises in den sechs Referenzländern ist der Durchschnittspreis. Diese Methode wird in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden angewendet. Die beiden skandinavischen Länder Dänemark und Finnland erklären den günstigsten Preis in der Referenzgruppe zum erstatteten Referenzpreis. Auch Schweden folgt mit der Wahl des „Produkts des Monats“ diesem Muster. Finnland erlaubt etwas höhere Preise innerhalb eines definierten Rahmens, um mögliche Versorgungsengpässe zu vermeiden. In Belgien wird der Referenzpreis mittels eines „fixen Preisabschlags“ ermittelt. Die Frequenz der Aktualisierung der Referenzpreise variiert. Die quartalsweise bzw. jährliche Überprüfung ist üblich. Nachfolgende Tabelle zeigt die Charakteristika der Referenzpreissysteme der Referenzländer.31
Land Berechnung der Referenzpreise Aktualisierung der Referenzpreise
Belgien Fixer Preisabschlag bei Patentablauf Einmalig bei Patentablauf
von 43,64 % bzw. 51,52 % für Arz-
neimittel, die zur Gänze erstattet wer-
den32
Dänemark Niedrigster gemeldeter Preis inner- Alle zwei Wochen
halb einer Referenzgruppe
Deutschland Maximal AVP33 brutto des untersten Einmal pro Jahr
Drittels einer Referenzgruppe
Finnland Niedrigster gemeldeter Preis inner- Alle drei Monate
halb einer Referenzgruppe plus einem
Preiskorridor von € 0,50 für alle Arz-
neimittel
Frankreich Durchschnitt der Generikapreise im Keine regelmäßige Aktualisierung
Cluster ist Basiswert für Erstattung
Niederlande Durchschnitt der Preise pro „Stan- Referenzpreis seit 1999 nicht
darddosis“ (entspricht in etwa den angepasst
DDD34) in einer Referenzgruppe , da-
neben wird ein Durchschnitt der Ge-
nerikapreise im Cluster gebildet und
dem Preis des Originalpräparates ge-
genübergestellt. Im Falle der Präfe-
renzpreispolitik kann der erstattete
Preis (deutlich) niedriger als der Refe-
renzpreis sein.
31Erhebung der Gesundheit Österreich Forschungs- und Planungs GmbH im Auftrag des
BAG, 2017
32Für Arzneimittel, für die der Erstattungsausschuss (CTG) einen Ausnahmestatus gewährt,
reduzieren sich die Abschläge auf 23,37 % bzw. auf 37,82 % für Arzneimittel, die zur Gänze erstattet werden.
33AVP = Apothekenverkaufspreis
34DDD = Defined Daily Dosis