Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 73 Seiten

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Festlegung der Referenzpreise Die gängigste Methode zur Bestimmung des Referenzpreises in den sechs Referenzländern ist der Durchschnittspreis. Diese Methode wird in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden angewendet. Die beiden skandinavischen Länder Dänemark und Finnland erklären den günstigsten Preis in der Referenzgruppe zum erstatteten Referenzpreis. Auch Schweden folgt mit der Wahl des „Produkts des Monats“ diesem Muster. Finnland erlaubt etwas höhere Preise innerhalb eines definierten Rahmens, um mögliche Versorgungsengpässe zu vermeiden. In Belgien wird der Referenzpreis mittels eines „fixen Preisabschlags“ ermittelt. Die Frequenz der Aktualisierung der Referenzpreise variiert. Die quartalsweise bzw. jährliche Überprüfung ist üblich. Nachfolgende Tabelle zeigt die Charakteristika der Referenzpreissysteme der Referenzländer.31

Land Berechnung der Referenzpreise Aktualisierung der Referenzpreise

Belgien Fixer Preisabschlag bei Patentablauf Einmalig bei Patentablauf

von 43,64 % bzw. 51,52 % für Arz-

neimittel, die zur Gänze erstattet wer-

den32

Dänemark Niedrigster gemeldeter Preis inner- Alle zwei Wochen

halb einer Referenzgruppe

Deutschland Maximal AVP33 brutto des untersten Einmal pro Jahr

Drittels einer Referenzgruppe

Finnland Niedrigster gemeldeter Preis inner- Alle drei Monate

halb einer Referenzgruppe plus einem

Preiskorridor von € 0,50 für alle Arz-

neimittel

Frankreich Durchschnitt der Generikapreise im Keine regelmäßige Aktualisierung

Cluster ist Basiswert für Erstattung

Niederlande Durchschnitt der Preise pro „Stan- Referenzpreis seit 1999 nicht

darddosis“ (entspricht in etwa den angepasst

DDD34) in einer Referenzgruppe , da-

neben wird ein Durchschnitt der Ge-

nerikapreise im Cluster gebildet und

dem Preis des Originalpräparates ge-

genübergestellt. Im Falle der Präfe-

renzpreispolitik kann der erstattete

Preis (deutlich) niedriger als der Refe-

renzpreis sein.

31Erhebung der Gesundheit Österreich Forschungs- und Planungs GmbH im Auftrag des

BAG, 2017

32Für Arzneimittel, für die der Erstattungsausschuss (CTG) einen Ausnahmestatus gewährt,

reduzieren sich die Abschläge auf 23,37 % bzw. auf 37,82 % für Arzneimittel, die zur Gänze erstattet werden.

33AVP = Apothekenverkaufspreis

34DDD = Defined Daily Dosis