Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 73 Seiten
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1.7 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Motion 17.3607 (FDP – Liberale Fraktion) «Regelmässige Tarifpflege im KVG. Gute Qualität bei bezahlbaren Kosten»
Die FDP-Liberale Fraktion hat am 16. Juni 2017 im Nationalrat die Motion 17.3607 «Regelmässige Tarifpflege im KVG. Gute Qualität bei bezahlbaren Kosten» eingereicht. Die Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit der Tarmed von den Tarifpartnern regelmässig angepasst und weiterentwickelt wird. Angesichts der Verhandlungsblockade und der Fragmentierung der betroffenen Verbände sollen zudem die Genehmigungsverfahren der neuen Situation angepasst werden. Ziel soll es sein, Blockaden zu verhindern und einen Wettbewerb der Ideen zu ermöglichen. In der Begründung wird u.a. ausgeführt, dass die Organisationsform des stationären Bereichs (Swiss DRG) als Modell für den ambulanten Bereich übernommen werden könnte. Weiter soll der Einzelleistungstarif Tarmed als nationale Tarifstruktur über alle Ärztegruppen hinweg weiterbestehen, aber gleichzeitig den Tarifpartnern ermöglichen, andere Abrechnungsformen (wie beispielsweise Pauschalen) für ambulante Leistungen zu vereinbaren und umzusetzen.
Diese Anliegen werden mit dem vorliegenden Massnahmenpaket, insbesondere mit den Massnahmen M34 und M15 umgesetzt.
1.8 Weitere mit der Vorlage zusammenhängende Vorstösse
Motion 17.3716 (Brand) «Einführung einer Innovationsbestimmung im Kran-
kenversicherungsgesetz» und Motion 17.3827 (Humbel) «Pilotversuche im KVG»
Die Motion 17.3716 erteilt dem Bundesrat den Auftrag, im KVG einen für alle Akteure offenen Innovationsartikel zu schaffen. Dieser soll eine klare gesetzliche Grundlage für Pilotprojekte herstellen, welche geeignet sind, den gesetzlich geforderten Massnahmen zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit bessere Nachachtung zu verschaffen. Die Leistungsansprüche der Versicherten sowie ihr Aufnahmezwang bleiben unangetastet. Mit dem neuen Artikel soll bezweckt werden, dass beispielsweise immer wieder diskutierte Vorschläge wie eine einheitliche Finanzierung oder eine Lockerung des Vertragszwangs auf freiwilliger Basis in einzelnen Regionen bei Bereitschaft der entsprechenden Akteure getestet und mit den Entwicklungen in der OKP nach KVG verglichen werden.
Die Motion 17.3827 beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Bestimmungen des KVG dahingehend anzupassen, dass im Rahmen von Pilotversuchen Leistungen von Programmen der Patientensteuerung unter bestimmten Voraussetzungen durch die OKP vergütet werden können. Neue, innovative Versorgungsmodelle, neue Formen der Koordination der Leistungen bzw. neue Funktionen der Grundversorgung sollen in der Praxis im Sinne einer Ausnahmeregelung ermöglicht und ausgetestet werden können. Die Pilotprojekte müssen das Potenzial haben, die Qualität der Versorgung zu verbessern, und idealerweise zu einer Effizienzsteigerung beitragen.
Gewisse Anliegen der Motionen 17.3716 und 17.3827 werden mit der vorliegend innerhalb der Massnahme M02 Experimentierartikel vorgesehenen gesetzlichen Anpassung aufgenommen.