Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 73 Seiten
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veau Fabrikabgabepreis, Generika umfassten davon ein Marktvolumen von 700 Millionen Franken). Dies entspricht etwa einem Drittel des vergütungspflichtigen Arzneimittelmarktes. Der zuletzt von Versicherern und Pharmaverbänden im April 2017 durchgeführte Auslandpreisvergleich mit den 9 Referenzländern zeigte auf, dass bei Generika eine Preisdifferenz von 53% im Vergleich zum Ausland besteht. Aus diversen Ländern liegen zudem Hinweise zu hohen Einsparpotenzialen vor, die dem Referenzpreissystem zuzuschreiben sind.36 Würde für die Schweiz von Einsparungen in derselben Grössenordnung ausgegangen, könnte ein dreistelliger Millionenbetrag an Minderausgaben pro Jahr für die OKP resultieren. Es ist aber zu bedenken, dass das Referenzpreissystem so ausgestaltet werden soll, dass auch die Versorgungssicherheit berücksichtigt wird und nicht nur die maximal mögliche Kosteneinsparung. In der Schweiz sind im Vergleich zum Ausland nur wenige Anbieter von Generika tätig. Deshalb schlägt der Bundesrat Varianten für ein Referenzpreissystem vor, die vor allem bei umsatzstarken Wirkstoffen mit vielen Anbietern zu Einsparungen führen. Die Einsparungen sind in beiden Varianten abhängig von den festgelegten Parametern (z.B. Preisabstände, Überprüfungsrhythmus). Erst die noch laufende Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) wird eine genauere Analyse der möglichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen und mögliche weitere Optimierungen erlauben. Die Ergebnisse der RFA werden gegen Ende des Jahres vorliegen.
Die finanziellen Auswirkungen eines grossen Teils der Massnahmen können nicht genau quantifiziert werden, da auch sie einerseits von der konkreten Umsetzung der Massnahmen durch die betroffenen Akteure abhängen und andererseits bei vielen der kostendämpfende Effekt zugunsten der OKP erst mittelfristig eintreten wird. Dies trifft insbesondere auf die Massnahmen im Bereich der Tarife und Kostensteuerung zu. So haben beispielsweise die Tarifpartner 2 Jahre Zeit um in gesamtschweizerischen Verträgen Massnahmen zur Steuerung der Kosten zu vereinbaren und dem Bundesrat zur Genehmigung einzureichen. Ähnliches ist auch für die beiden Massnahmen Rechnungskopie für die Versicherten und Einführung eines Beschwerderechts für Versichererverbände betreffend Planung und Liste der Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime zu erwarten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen des Experimentierartikels ist eine Quantifizierung der Einsparungen oder potentiellen zusätzlichen Ausgaben aufgrund des grossen Geltungsbereiches äusserst schwierig und zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen. Grundsätzlich werden die Pilotprojekte zu Kosteneinsparungen in der OKP führen.
Generell geht der Bundesrat davon aus, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen die Kostenentwicklung in allen vier grossen Kostenblöcken (siehe Ziffer 1.1.1) – insbesondere jedoch für die ambulanten Bereiche – gebremst werden kann. Längerfristige Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken (oder einigen wenigen Prämienprozenten) pro Jahr zugunsten der OKP sind damit möglich. Die Schätzungen sind jedoch mit äusserster Vorsicht zu interpretieren, da sie erstens je nach Ausgestaltung und Umsetzung der Massnahmen stark variieren können und zweitens viele wei-
36 Für Deutschland wird etwa das jährliche Einsparvolumen durch das Referenzpreissystem bei Arzneimittelausgaben von 36,3 Milliarden Euro mit 7,8 Milliarden Euro beziffert. In Belgien sparten die öffentlichen Zahler nach der Einführung des Referenzpreissystems in patentfreien Wirkstoffgruppen zwischen 46 und 57 Millionen Euro. In den Niederlanden sank seit 1996 das Preisniveau erstattungsfähiger Arzneimittel um 62 Prozent.