Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 73 Seiten
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Massnahmen zur Steuerung der Kosten
Die Tarifpartner müssen Massnahmen zur Steuerung der Kosten vereinbaren und tragen somit eine (Mit-)Verantwortung für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen.
M22 Referenzpreissystem bei Arzneimitteln
Mit der Einführung eines Referenzpreissystems sollen Marktmechanismen im Bereich der Arzneimittelpreise besser spielen und damit die Marktdynamik verbessert werden. Dies soll die Effizienz des Gesamtsystems erhöhen. Damit verbunden ist je nach gewählter Variante ein gewisser administrativer Aufwand für Pharmaunternehmen sowie Leistungserbringer und auch Versicherer, um regelmässig zu prüfen, zu welchem Preis Arzneimittel angeboten bzw. eingekauft werden sollen. Aufgrund des primären Ziels der Kosteneinsparung ist auch ein Preisdruck auf die Zulassungsinhaberinnen zu erwarten und es besteht die Gefahr, dass bei zu tiefen Referenzpreisen der Schweizer Markt nicht mehr attraktiv ist und es zu einer ungenügenden Versorgung der Schweizer Bevölkerung kommt. Angesichts des erhofften Einsparpotenzials und der Zielsetzung einer kostengünstigen Versorgung dürfte der Aufwand gerechtfertigt sein. Den Besonderheiten des Schweizer Generikamarktes und damit verbunden der Versorgungssicherheit wird mit der Ausgestaltung des Systems Rechnung getragen. Genauere Angaben soll die laufende RFA enthalten, die bis Ende Jahr vorliegen soll.
Beschwerderecht für Versichererverbände betreffend Planung und Liste der Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime
Die Erweiterung des Beschwerderechts auf Versichererverbände gewährleistet eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen sowohl der Leistungserbringer (wie bisher) als auch der Versicherer (neu) bei der Planung und Liste der Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime.
3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Schweiz verfügt über ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem und eine hohe Patientenzufriedenheit bezüglich dessen Qualität und Nutzen. Der Gesundheitszustand der Bevölkerung befindet sich im internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau. Dies gilt es zu bewahren. Weniger gut gestaltet sich in der Schweiz die Situation bezüglich Finanzierungsgerechtigkeit. Mit einer durchschnittlichen Zunahme der Krankenversicherungsprämien um vier Prozent pro Jahr stellen die Prämien heute für einen grossen Teil der Schweizer Bevölkerung eine spürbare finanzielle Belastung dar. Im Jahr 2018 stieg die durchschnittliche Monatsprämie für Erwachsene (mit Unfalldeckung) im Mittel um 4,0 Prozent; sie liegt jetzt im Schweizer Durchschnitt bei 465.30 Franken (von 354 Fr. im Kanton Appenzell-Innerrhoden bis 591.80 Fr. im Kanton Basel-Stadt). Die Prämien für Kinder stiegen im Durchschnitt gar um 5,0 Prozent auf 110.50 Franken pro Monat und diejenigen für junge Erwachsene um 4,4 Prozent auf 432.50 Franken pro Monat. Insbesondere die Mittelschicht, welche keine Prämienverbilligungen erhält, kann durch die hohen Abgaben in Armut oder Überschuldung geraten. Die Beschränkung des Anstiegs der Gesundheitskosten muss daher ein zwingendes Ziel der Sozialpolitik des Bundes sein. Die vorliegenden Neuerungen sollen das medizinisch nicht begründbare Mengen- und Kostenwachstum reduzieren und somit den Anstieg der OKP-Kosten und daraus folgend Prämienanstieg dämpfen sowie