Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 73 Seiten
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tere Variablen die Kostenentwicklung in der OKP beeinflussen (medizinisch-technologischer Fortschritt, Demographie, etc.). Weitere Massnahmen folgen in einem zweiten Rechtsetzungspaket.
3.1.2 Personelle Auswirkungen
Die Umsetzung des Referenzpreissystems, des Experimentierartikels (Prüfung und Bewilligung von Projekten) sowie der Massnahmen im Tarifbereich (Begleitung der Umsetzung der neuen Bestimmungen sowie subsidiäre Kompetenzen des Bundesrates) erfordern beim Bund zusätzliche personelle Ressourcen. Im Rahmen der Verabschiedung des Kostendämpfungsprogramms am 28. März 2018 hat der Bundesrat bereits gewisse Ressourcen gesprochen. Über zusätzlich notwendige Ressourcen für die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen muss je nach Ausgang der parlamentarischen Beratung der Vorlage im Rahmen der Inkraftsetzung entschieden werden. Der Ressourcenbedarf für das Referenzpreissystem wird im Rahmen der laufenden Regulierungsfolgeabschätzung geprüft.
3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Bei den Massnahmen M22, M25 und M34 sind keine direkten Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete zu erwarten. Die möglichen Auswirkungen der anderen Massnahmen werden im Folgenden aufgeführt.
M02 Experimentierartikel
Die Kantone haben mit der Bestimmung neu die Möglichkeit, ein Pilotprojekt zu lancieren und umzusetzen. Die Einführung eines solchen Projekts hat Auswirkungen auf die finanziellen Aufwände und Ressourcen der betreffenden Kantone. Die Kostenschätzung ist in diesem Stadium schwierig, denn je nach Projekt sind die Auswirkungen auf die Ressourcen unterschiedlich.
Die Kostendämpfung in der OKP liegt in der Verantwortung aller Akteure. Pilotprojekte sind Instrumente, die in den von der am stärksten von der Kostenentwicklung betroffenen Bereichen von gewissen Akteuren gezielt eingesetzt werden können. Es ist daher plausibel, dass die Kantone und Gemeinden ganz oder teilweise, verbindlich oder freiwillig an einem Pilotprojekt beteiligt sind. Eine genaue Prognose ist in diesem Stadium allerdings schwierig, da eine solche von den einzelnen Projekten abhängt, die zur Zulassung eingereicht werden. Ihre Beteiligung (Ressourcenaufwand) wird in jedem Fall erwartet, wenn sie von einem laufenden Projekt betroffen sind.
Rechnungskopie für die Versicherten
Durch die Erweiterung von Artikel 59 KVG auf Verstösse in Zusammenhang mit der Zustellung einer Kopie der Rechnung an die versicherte Person im System des Tiers payant, könnte es zu mehr Rechtsstreitigkeiten vor dem kantonalen Schiedsgericht (Art. 89 KVG) kommen. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass solche Rechtsstreitigkeiten nicht oft auftreten werden, da die neue gesetzliche Regelung klar ist.