Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/68: Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften · 47 Seiten
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S151-0870
PROVELO, VCS, velosuisse, umv sowie GRU vertreten die Auffassung, dass vermieden werden sollte, dass durch die vorgesehene Änderung ungerechtfertigten Gebühren für die Abstellung von schnellen E-Bikes erhoben werden können (ausgenommen bei erhöhtem Standard wie Ladestationen, bewachte Velostationen etc.), da diese nicht mehr Platz in Anspruch nehmen, als herkömmliche Velos.
CI Motards Suisse, FMS, motosuisse, sgv, TCS und SVP, lehnen die Unterstellung von Motorrädern, Motorfahrrädern und Velos unter den Anwendungsbereich des Signals «Parkieren gegen Gebühr» ab. Die ablehnende Haltung wird unter anderem damit begründet, dass Zweiräder jeglicher Art im Vergleich zu allen übrigen Fahrzeugen massiv weniger Platz benötigen. Zudem würden die vorgesehenen Parkgebühren den gewünschten Umstieg vom Auto auf Zweiräder im Nahbereich zuwiderlaufen.
HA und agile begrüssen die mit den vorgesehenen Änderungen einhergehende Reduzierung der Anzahl Signalpfosten im Fussgängerbereich. Für die Kennzeichnung von Behindertenparkplätzen fordern sie jedoch, dass diese zwingend sowohl eine Markierung am Boden als auch ein Signal vorweisen müssen. Bodenmarkierungen alleine seien nicht dazu im Stande, die Erkennbarkeit solcher Parkplätze aus grösserer Distanz durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
3.3.10. Art. 55 Abs. 2bis E-SSV (Signalisation der Umleitungen für Fussgänger und Radfahrer)
Pro: 71
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, KAPO GE, VPLU, Ville de Lausanne, 2rad, ACS, ACVS, agile, astag, auto-schweiz, bfu, BAW, CP, ECO SWISS, FAKT, FUS, HA, KSSD, Les Routiers, motosuisse, OFV, PROVELO, RoadCross, SBV, SMO, sgv, SSV, strasseschweiz, SVI, SVS, SVSP, SWW, TCS, umv, VASOS, VCS, velosuisse, VEKO, Vortritt Fussgänger, BDP, GLP, GRU, SP, drei Privatpersonen
Contra: 1
HA
Die neue Möglichkeit der Baustellensignalisation für den Langsamverkehr wird von sämtlichen Kantonen und fast allen Verbänden ausdrücklich begrüsst. HA und agile möchten für Menschen mit Sehbehinderungen die Regelung dahingehend ergänzt haben, dass die Umleitungssignalisationen mit eindeutig taktil erfassbaren Absperrelementen und Orientierungshilfen kombiniert werden müssen.
3.3.11. Art. 65 Abs. 13 und 14 E-SSV (Einführung des Symbols Ladestation für Elektrofahr-
zeuge)
Pro: 53
AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH, KAPO GE, VPLU, Ville de Lausanne, 2rad, ACVS, astag, CP, FAKT, FUS, KSSD, ParkingSwiss, PROVELO, SBV, SFV, sgv, SSV, SVI, SVS, SVSP, umv, VASOS, VCS, BDP, (FDP), GLP, GRU, SP, zwei Privatpersonen
Contra: 13
UR, ACS, auto-schweiz, ECO SWISS, FMS, Les Routiers, OFV, ParkingSwiss, strasseschweiz, SWEM, TCS, SVP, eine Privatperson
Dieser Vorschlag findet, mit Ausnahme des Kantons UR, auf kantonaler Ebene und bei vielen Verbänden Zuspruch. Dennoch wird teilweise gefordert, dass man den Verordnungstext dahingehend modifizieren muss, dass von einem zwingenden Anschluss an die Ladeinfrastruktur abgesehen werden sollte (AG, BDP).
SG und ECO SWISS sehen die Vollzugspraxis aufgrund der gewählten Formulierung mit Herausforderungen konfrontiert. Für die Kontrollinstanzen gäbe es gemäss ECO SWISS kaum Möglichkeiten zu überprüfen, ob ein Fahrzeug tatsächlich geladen wird oder lediglich am Kabel angeschlossen ist. Auch für die Automobilisten sei die vorgeschlagene Regelung eine Herausforderung, weil die exakte Ladedauer von vielen für den Fahrzeugführer nicht kontrollierbaren Faktoren abhänge. Folglich könnten Lenker nicht wissen wie lange sie parkieren dürfen. Gemäss SG sei das eingesteckte Ladekabel im Einzelfall noch kein Beweis für einen tatsächlichen Ladevorgang.
Eine klar ablehnende Haltung nimmt der ACS ein, welcher in der Signalisationsmöglichkeit für Ladestationen eine Bevorzugung einer speziellen Antriebskategorie von Fahrzeugen sieht.