Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten
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Evaluiert werden die in dieser Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen mittels der bewährten Prozesse zur Untersuchung der Wirkungen des StromVG. Eine zentrale Rolle spielt dabei die ElCom, welche als Regulator die Entwicklungen an den Elektrizitätsmärkten und die Lage im Bereich der Versorgungssicherheit beobachtet und wenn nötig darauf reagiert. Die Erkenntnisse des Regulators fliessen denn auch in den Bericht über Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Massnahmen des StromVG ein, den das Bundesamt für Energie regelmässig zu Handen des Bundesrats erstellt (Art. 27 Abs. 3 StromVV). Neu hinzu kommt in diesem Kontext die Evaluation der Entwicklung der Effizienz und Kosten im Netzbereich unter der Sunshine-Regulierung, welche das BFE alle vier Jahre durchzuführen hat. Diese bildet für den Bundesrat die Grundlage zu seinem Entscheid, ob er dem Parlament eine Vorlage zur Einführung einer Anreizregulierung unterbreitet.
1.8 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Der Bundesrat beantragt, den folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben:
2012 M 12.3253 Angemessene Rendite für den Umbau des Energiesystems
(N 15.6.12, Gasche; S 13.12.12)
Die Motion verlangt, dass zur Festlegung der Stromtarife für die Grundversorgung die Marktpreise und nicht mehr die Gestehungskosten oder langfristige Bezugsverträge heranzuziehen sind. Im Rahmen der vollen Marktöffnung kommt der Bundesrat diesem Anliegen nach. Die ElCom prüft auf der Basis von Vergleichspreisen von Angeboten im freien Markt und weiteren Kriterien, ob die Tarife in der Grundversorgung angemessen sind.
Der Nationalrat hat am 11. September 2018 die vom Ständerat in der Frühjahrssession 2018 gutgeheissene Motion «Investitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen» (18.3000) angenommen. Damit hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, im Rahmen der Revision des StromVG Vorschläge zu unterbreiten, um Investitions- oder Reinvestitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen, insbesondere der Wasserkraft, zu schaffen. Die Kernenergie ist davon ausgenommen. Unter diesem Vorbehalt soll die Ausgestaltung technologieneutral und auf Basis von Marktmechanismen erfolgen. Angesichts der zeitlichen Vorgaben kann der Bundesrat diesen Auftrag in der Vernehmlassungsvorlage nicht umsetzen, soweit er über das Standardprodukt in der Grundversorgung hinausgeht. Die zeitlichen Vorgaben ergeben sich aus Artikel 30 Absatz 5 EnG, mit welchem das Parlament den Bundesrat beauftragt hat, ihm bis 2019 einen Erlassentwurf zur Einführung eines marktnahen Modells für die Wasserkraft zu unterbreiten. Diesen Auftrag setzt der Bundesrat mit dem vorliegenden Erlassentwurf um. Eine Verschiebung des Vernehmlassungsverfahrens würde es dem Bundesrat verunmöglichen, die Botschaft dazu noch 2019 zu verabschieden.
Der Nationalrat hat im Weiteren am 8. März 2018 die Motion «Revision des StromVG. Etablierung einer strategischen Reserve» (17.3970) sowie die Motion «Strommarkt 2.0. Strommarktliberalisierung, zweiter Schritt» (17.3971) angenommen. Der Ständerat hat diese Motionen noch nicht behandelt.