Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 85Fedlex · Erläuternder Bericht

3 Auswirkungen

3.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund

Die Umsetzung der Massnahmen der vorliegenden Revision erfordert keine zusätzlichen Ressourcen beim BFE. Der Tätigkeitsbereich der ElCom wird partiell erweitert, so dass es zu einem zusätzlichen Personalbedarf von ca. 200 Stellenprozenten kommt. Dieser wird teilweise über Gebühren bzw. Abgaben gedeckt. Er begründet sich vor allem durch die zusätzlichen Aufgaben in der Umsetzung der vollen Marktöffnung sowie bei der Speicherreserve durch die Festlegung derer Eckwerte. Diese Zusatzaufgaben beinhalten, dass bei der Marktöffnung die Einhaltung der Angemessenheit der Preise und die wettbewerblichen Rahmenbedingungen bei der Umsetzung der Speicherreserve durch die ElCom geprüft werden. Hinzu kommen gewisse Zusatzaufgaben im Rahmen der Netzregulierung. Zudem ist im Rahmen der neuen Regelungen tendenziell mit einem Anstieg von Missbrauchsverfahren zu rechnen, was einen gewissen Mehraufwand impliziert.

Über den genannten personellen Mehrbedarf hinaus ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den Bund.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Aus den vorgeschlagenen Massnahmen erfolgen keine wesentlichen direkten Auswirkungen auf die Gemeinden und Kantone. Diese sind allerdings als Eigentümer mittelbar von den Auswirkungen auf die Netzbetreiber betroffen, vor allem insofern sich der zukünftige Ertragswert der von der Marktöffnung betroffenen Unternehmen, die in ihrem Eigentum sind, verändern kann. Der zukünftige Ertragswert ist vor allem davon abhängig, wie sich diese Unternehmen im Wettbewerb behaupten werden.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Der Hauptnutzen der Massnahmen besteht aus den folgenden Wirkungen:

- verbessertes Marktdesign, welches die Schweizer Versorgungssicherheit gegen unbekannte kritische Situationen absichert,

- volle Marktöffnung, die eine Freiheit bei der Lieferantenwahl schafft und Innovationen fördert, welche die Umsetzung der Energiestrategie 2050 stützen,

- verursachergerechtere Netztarifierung,

- tendenziell verbesserte Effizienzanreize im Netz,

- tendenzielle Reduktion des konventionellen Netzausbaus durch bessere Netznutzungsanreize sowie eine umfangreichere (netz- und marktdienliche) Nutzung von Flexibilitäten,