Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten
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direkten Verkaufs an die Endverbraucher und einer flexibleren Preisgestaltung profitiert.61 In den geöffneten Strommärkten entstehen so einige innovative Geschäftsmodelle, die sowohl neuen als auch etablierten Akteuren Chancen bieten und zu einer schnelleren Verbreitung und Marktintegration erneuerbarer Energien beitragen. Zu neuen Akteuren zählen u.a. Privatpersonen, Gemeinden, KMU, der Einzelhandel sowie Transportunternehmen, die von der Möglichkeit Gebrauch machen, erneuerbare Energien zu produzieren und zu vermitteln. Umgekehrt können die Endverbraucher bewusst ihren Strom wählen und beispielsweise immer noch erneuerbare Energien aus ihrem Heimatkanton beziehen, auch wenn sie umgezogen sind. Darüber hinaus verbreiten sich erneuerbare Energien durch neue mit dem Stromverkauf verbundene Beteiligungsmodelle. Dies betrifft bspw. Modelle, bei denen sich dezentrale Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien und Verbraucher direkt über Plattformen zusammenschliessen, oder Beteiligungsmodelle an entsprechenden Anlagen mit Bezugsrechten. Die Digitalisierung spielt hierbei eine wichtige Rolle: Es entstehen beispielweise neue Plattformen, die es dem Endverbraucher erlauben, den eigenen Strommix zu gestalten und dies mit einer ortsunabhängigen Beteiligung an der Stromerzeugung zu kombinieren. Darüber hinaus gibt es neue Dienstleistungen für Konsumenten und Produzenten erneuerbarer Energien für die Elektromobilität, die Energieversorgungsunternehmen in geöffneten Märkten anbieten. Dabei ist die Möglichkeit der flexibleren Preisgestaltung in den geöffneten Märkten nicht nur für Stromanbieter von Vorteil, sondern sie dient auch einer besseren Netzintegration erneuerbarer Energien. In der langen Frist kann eine volle Marktöffnung (in Verbindung mit der verbesserten Regulierung bei den Flexibilitäten) auch die Sektorkopplung unterstützen, da sie zusätzliche Flexibilitätspotenziale ausschöpfen kann.
Die Gewährleistung des Service Public wird über ein modifiziertes Modell der Grundversorgung abgesichert. Eine Angemessenheitsprüfung stellt sicher, dass die Endverbraucher in der Grundversorgung nicht mit erheblich nachteiligen preislichen Konditionen aus einer vollen Marktöffnung zu rechnen haben, wenn sie in der Grundversorgung bleiben. Es werden jährliche Wechselmöglichkeiten und preislich feste Jahrestarife vorgesehen, weil ein einfach strukturiertes Grundversorgungsangebot aus Kundenschutzgründen vorzuziehen ist.
Im Einklang mit den Zielen der Energiestrategie 2050 wird innerhalb der Grundversorgung ein Standardprodukt definiert, das die Umsetzung der Energiestrategie 2050 stützt. Diese Ausgestaltung kann neben dem tendenziell preissenkenden Effekt einer Marktöffnung zu möglichen Zusatzkosten in der Grundversorgung führen. Solche dürften aber bei einer gesamtschweizerischen Betrachtung begrenzt sein, da die Regelung im Vergleich mit den heutigen bzw. ab 2019 (unter Anwendung des vom Parlament im Rahmen der Strategie Stromnetze beschlossenen Art. 6 Abs. 5bisStromVG) geltenden Tarifen gesamtschweizerisch kaum zu einer anderen Zusammensetzung des Stroms führen wird. Diese befristete Regelung führt dazu, dass schon heute in der Grundversorgung vorwiegend erneuerbarer Strom verkauft wird. Betroffen von einem möglichen preiserhöhenden Effekt könnten am ehesten Kunden von Grundversorgern sein, die bislang in ihrem Standardangebot einen sehr geringen Anteil an Schweizer
61 Reinschauer & Hampl (2018), Analyse von Geschäftsmodellinnovationen für erneuerbare Energien in liberalisierten Märkten, Institut für Strategisches Management, Wirtschaftsuniversität Wien.