Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten

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- gesamtwirtschaftlich sinnvoll begrenzte Wahlfreiheiten im Messwesen,

- klarere Rollenverteilung bei der Absicherung der Versorgungssicherheit.

3.3.1 Abschätzungen zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Massnahmen

Vollständige Marktöffnung

Eine vollständige Marktöffnung ist mit grundlegenden volkswirtschaftlichen Vorteilen verbunden, insofern als die Marktpreise den Endverbrauchern besser weitergegeben werden. Attraktive Wahlmöglichkeiten eröffnen sich speziell für grössere KMU, die sich bislang noch im Teilmonopol befinden.

Die wichtigsten zu erwartenden Effekte sind:

- Positive dynamische Effekte innerhalb der Strombranche: Es werden sich neue kundenspezifischere Angebote herausbilden und der Effizienzdruck in der Beschaffung wird steigen (bspw. über eine erweiterte gemeinsame Beschaffung). Zugleich fallen bei Umsetzung der vollen Marktöffnung gewisse einmalige Anpassungskosten bei den Stromunternehmen an.

- Reduktion regionaler Preisdifferenzen: Die heutigen Differenzen bei den Energiepreisen werden sich bei einem einsetzenden Wettbewerb verringern.

- Einsparmöglichkeiten bei den Endverbrauchern: Für einen Übergang zu einem Marktmodell liegen aus Endverbrauchersicht weiterhin günstige Bedingungen vor (Wechselkurse Franken-Euro, tendenziell niedrige Marktpreise im Grosshandel). Bei möglichen Strompreissenkungen profitieren die KMU und die Haushalte sowie die Grosskunden, die bislang in der Grundversorgung verblieben sind, während Stromproduzenten bei ihren bislang gefangenen Endverbrauchern Einbussen erzielen werden.

Neben den grundlegenden Effizienzanreizen sind vor allem die qualitativen Vorteile von Bedeutung. Diese beruhen darauf, dass nur in einem vollständig geöffneten Markt flächendeckend ein Anreiz für neue und innovative Geschäftsmodelle für erneuerbare Energien besteht. Viele neue Geschäftsmodelle für erneuerbare Energien oder Energieeffizienz sind heute in der Teilmarktöffnung nicht möglich bzw. sind auf den bezüglich der Kundenzahlen vergleichsweise kleinen freien Markt beschränkt. So bedingen sämtliche Modelle, die auf einer vom Grundversorger alternativen Art des Strombezugs basieren, zwingend die volle Marktöffnung. Diese Innovationen, wie auch das definierte Standardprodukt in der Grundversorgung, stützen die Umsetzung der Energiestrategie 2050.

Die Untersuchung der Geschäftsmodelle für erneuerbare Energien in Nachbarländern der Schweiz zeigt, dass der Markt für erneuerbare Energien von der Möglichkeit des