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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten
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Anhang 12 (Art. 88 Abs. 2 Bst. c)
Kosten des Produkts
Der Abschnitt «Welche Kosten entstehen» des Basisinformationsblatts enthält folgende Angaben:
1. Gesamtkosten
1.1 Es sind die Gesamtkosten des Produktes auszuweisen, dargestellt (i) in nomi-
naler Form oder als Prozentzahlen des investierten Kapitals und/oder (ii) als Reduktion der Rendite in Prozent.
1.2 Um eine Vergleichbarkeit mit anderen Produkten zu ermöglichen, ist von ei-
ner Anlagesumme von CHF 10 000 auszugehen. Lautet das Produkt nicht auf Schweizer Franken, ist ein Betrag in ähnlicher Grössenordnung zu verwenden, der gerade durch 1000 teilbar ist.
1.3 Beispiel für die Darstellung der Gesamtkosten:
Anlage CHF 10 000
Szenarien Wenn Sie nach [1] Wenn Sie nach [3] Wenn Sie [bei Fäl-Jahr einlösen Jahren einlösen ligkeit] [am Ende der Beispielperiode] [nach [■] Jahren] [Empfohlene Haltedauer] einlösen
Gesamtkosten CHF [■] CHF [■] CHF [■]
Auswirkung auf die [■] % [■] % [■] %
Rendite (RIY) pro
Jahr
Die Renditeminderung (Reduction in Yield, RIY) zeigt, wie sich die von Ihnen gezahlten Gesamtkosten auf die Anlagerendite, die Sie erhalten könnten, auswirken. In den Gesamtkosten sind einmalige und laufende Kosten berücksichtigt.
Die hier ausgewiesenen Beträge entsprechen den kumulierten Kosten des Produkts [bei [■] verschiedenen Haltedauern]. Bei den angegebenen Zahlen wird davon ausgegangen, dass Sie CHF 10 000 anlegen. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.
2. Zusammensetzung der Kosten
2.2 Die Kosten setzten sich zusammen aus den einmaligen Kosten und den lau-
fenden Kosten.
2.1 Einmalige Kosten, wie beispielsweise Ein- und Ausstiegskosten, werden dar-
gestellt (i) in nominaler Form oder als Prozentzahlen des investierten Kapitals und/oder (ii) als Reduktion der Rendite in Prozent.