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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten
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Anhang 11 (Art. 88 Abs. 2 Bst. b)
Risikoprofil des Finanzprodukts
Der Abschnitt «Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?» des Basisinformationsblatts enthält folgende Angaben:
1. Grundsatz
Es hat eine kurze Umschreibung des Risiko- und Renditeprofils des Produkts sowie die Angabe des maximalen Verlustes und der Gewinnaussichten zu erfolgen. Das Risikoprofil des Produktes kann generisch umschrieben werden. Alternativ oder kumulativ zur generischen Umschreibung des Risikoprofils kann ein Risikoindikator aufgenommen werden.
2. Generische Umschreibung des Risikoprofils
Sofern das Risikoprofil generisch umschrieben wird, sind typische Produktrisiken zu berücksichtigen, wie:
– das Emittentenrisiko;
– das Marktrisiko;
– das Liquiditätsrisiko;
– das Fremdwährungsrisiko, und
– das Kündigungs- und Wiederanlagerisiko.
3. Risikoindikator
Wird ein Risikoindikator aufgenommen, so ist dieser nach den entsprechenden Vorschriften einer Rechtsordnung zu berechnen und darzustellen, welche Vorschriften für Dokumente enthält, welche dem Basisinformationsblatt nach Artikel 87 gleichwertig sind. Dabei ist anzugeben, nach welcher Rechtsordnung der Risikoindikator berechnet und dargestellt wird.
4. Performanceszenarien
4.1 Dem Anleger ist in leicht verständlicher Sprache darzulegen, welches der ma-
ximale Verlust ist, den er bei einer Investition in das Produkt erleiden und, gegebenenfalls, welche maximale Rendite er erzielen kann.
4.2 Anhand von Performanceszenarien ist zu verdeutlichen, unter welchen Um-
ständen sich das Produkt wie entwickelt, das heisst, es ist aufzuzeigen, wie sich Kursentwicklungen in den Basiswerten auf den Rückzahlungsbetrag bei Laufzeitende bzw. am Rückzahlungstag auswirken. Dabei sind ausgewogene und realistische Szenarien zu verwenden und es sind die Annahmen anzugeben, welche getroffen wurden. Grundsätzlich soll ein für den Anleger positives, ein neutrales und ein negatives Szenario dargestellt werden.
4.3 Um eine Vergleichbarkeit mit anderen Produkten zu ermöglichen, ist von ei-
ner Anlagesumme von CHF 10 000 auszugehen. Lautet das Produkt nicht auf