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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten
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Anhang 10 (Art. 88 Abs. 2 Bst. a)
Art des Produkts
Der Abschnitt «Um welche Art von Produkt handelt es sich?» des Basisinformationsblatts enthält folgende Angaben:
1 Rechtsform und anwendbares Recht
1.1 Beschreibung der Rechtsform des Produkts.
1.2 Angabe des auf die Produktbedingungen anwendbaren Rechts.
2. Ziele und eingesetzte Mittel
2.1 Kurzbeschreibung der Art des Produkts
Angabe der wichtigsten Faktoren, von denen die Rendite abhängt, die zugrundeliegenden Vermögenswerte oder Referenzwerte, die Art und Weise, wie die Rendite ermittelt wird, sowie die Beziehung zwischen der Rendite des Produkts und der Performance des Basiswertes bzw. der Basiswerte.
Dazu gehören namentlich:
– eine kurze Beschreibung der Anlagepolitik und der Anlageziele;
– Die Hauptkategorien der in Frage kommenden Finanzinstrumente, die Gegenstand der Anlage sein können;
– Bei kollektiven Kapitalanlagen, die Angabe, ob diese ein bestimmtes Ziel in Bezug auf einen branchenspezifischen, geografischen oder anderen Marktsektor oder in Bezug auf spezifische Anlageklassen oder Anlagearten verfolgt.
2.2 Angaben zur Laufzeit
– Das Fälligkeitsdatum des Produkts oder den Hinweis, dass es kein Fälligkeitsdatum gibt.
Bei kollektiven Kapitalanlagen: die Frequenz der Rückgabemöglichkeiten. Bei ETF: Die Angabe der Börse, an dem die Anteile kotiert sind.
– Einen Hinweis darauf, ob der Ersteller oder Emittent zur einseitigen Kündigung des Produkts berechtigt ist.
Bei offenen kollektiven Kapitalanlagen: Hinweis darauf, dass die Fondsleitung und die Depotbank den Fonds (unter Berücksichtigung der spezifischen Bestimmungen bei der SICAV) jederzeit auflösen können.
– eine Beschreibung der Umstände, unter denen das Produkt gekündigt werden kann, und die Kündigungstermine, soweit bekannt.
2.3 Vorzeitige Kündigung und Rückzahlung bei ausserordentlichen Umstände
Es ist darauf hinzuweisen, falls das Produkt bei ausserordentlichen Umständen vorzeitig gekündigt bzw. zurückbezahlt werden kann und es sind ausserordentliche Umstände beispielhaft zu nennen.