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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten
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Bei kollektiven Kapitalanlagen: Angabe, ob die Rücknahmen unter ausseror-
dentlichen Umständen vorübergehend aufgeschoben werden und ob Gates ge-
bildet werden können.
2.4 Angaben zum Basiswert
Identifikation des Basiswerts oder der Basiswerte, bspw. mittels Valor, ISIN,
Bloomberg- oder Reuterssymbol bzw. Kurzbeschreibung der (möglichen)
Basket- oder, bei proprietären Indices, Indexkomponenten.
Ist die Anzahl der dem Produkt zugrundeliegenden Vermögenswerte oder Re-
ferenzwerte so gross, dass in dem Basisinformationsblatt nicht auf jeden ein-
zeln verwiesen werden kann, werden nur ihre Marktsegmente oder Instrumen-
tenarten angegeben.
3. Zielgruppe und Zielmarkt
Optional eine Beschreibung des Privatkunden, denen das Produkt angeboten
werden soll, insbesondere was das Anlageziel, die Kenntnisse und/oder Er-
fahrungen und die Fähigkeit, Anlageverluste zu verkraften, und den Anlage-
horizont betrifft.
4. Beispiel in tabellarischer Form
Basiswert Aktie der Z-AG Referenzpreis Schlusskurs der Aktie an (ISIN) (CH0001234565) der massgeblichen Börse
am Bewertungstag
Währung des Produkts CHF Massgebliche Börse SIX Swiss Exchange
Währung des Basiswerts CHF Bewertungstag 1. April 2019
Emissionstag 1. April 2018 Rückzahlungstag (Fällig- 10. April 2019 keit) Nennbetrag CHF 1 000.00 Coupon 10.00% p.a. Kurs des Basiswerts am Emis- CHF 37.10 Couponperiode 1. April 2018 (einschliesssionstag lich) bis 1. April 2019 (ausschliesslich) Beobachtungsperiode Vom Emissionstag Coupon Zahlungstag Rückzahlungstag bis zum Bewertungstag Mögliche Kündigungstermine 1. Oktober 2018 Abwicklungsart Bar