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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten

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Darstellung der wesentlichen Risiken in Bezug auf die Effekten, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden.

3.2 Rechtsgrundlage

Beschlüsse, Ermächtigungen und Genehmigungen, aufgrund deren die Effekten begeben worden sind oder begeben werden.

3.3 Rechte

Bei einem Prospekt:

1. Die Emissionsbedingungen der Effekten sind im Prospekt vollständig aufzuführen.

Bei einem Basisprospekt:

2. Die vollständigen allgemeinen Emissionsbedingungen und ein Muster der endgültigen Bedingungen ist aufzuführen

3.3.1 Gesamtbetrag und Aufstockungsmöglichkeit

Gesamtbetrag des Forderungspapiers. Ist dieser Betrag nicht festgesetzt oder kann er erhöht werden (zum Beispiel durch Aufstockung), so muss dies erwähnt werden.

3.3.2 Währungen

Relevante Währungen der Effekten (u.a. Emissions-, Zinszahlungs-, und/oder Rückzahlungswährung). Bei einer wechselkursabhängigen Auszahlung ist zudem der anwendbare Wechselkurs anzugeben.

3.3.3 Nominalbetrag

Nominalbetrag der Effekten

3.3.4 Stückelung

Stückelung (Denomination) der Effekten.

3.3.5 Rücknahmepreis

Rücknahmepreis der Effekten. Falls der Rücknahmepreis auf der Basis einer Formel berechnet werden muss, Angabe der Formel.

3.3.6 Zinssatz

Zinssatz, bei Forderungspapieren mit variablem Zinssatz zudem die Zinsperioden und die Bedingungen für die Festlegung des Zinssatzes.

3.3.7 Zinstermine

Beginn der Verzinsung und Zinstermine.

3.3.8 Laufzeit und Rückzahlung

Laufzeit der Effekten und Modalitäten der Tilgung.

3.3.9 Verjährung

Fristen für die Verjährung der Ansprüche auf Zinsen und Rückzahlung.

3.3.10 Steuern