Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
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Abbildung 10: Entwicklung Stickstoff- und Phosphorüberschüsse sowie Ammoniakemissionen
Biodiversität
Die agrarpolitischen Etappenziele bis 2021 beinhalten Vorgaben zur Fläche, zur Qualität und zur Vernetzung der Biodiversitätsförderflächen (BFF). Im 2017 wurde das agrarpolitische Flächenziel erreicht; es wurden über 168 300 ha als BFF bewirtschaftet. Im Talgebiet waren es schweizweit rund 77 500 ha. Dies entspricht gut 12 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche, wobei der Wert regional und lokal stark schwankt. Auf 40 % der BFF wurden Beiträge für die Qualitätsstufe 2 ausbezahlt, und 75 % der BFF haben Beiträge für die Vernetzung erhalten.
Trotz steigender Beteiligung an den Förderprogrammen konnte der Rückgang der Biodiversität bisher nicht verhindert werden. Erste Resultate des Monitoringprogramms Arten und Lebensräume Landwirtschaft (ALL-EMA) zeigen, dass auch auf vielen Biodiversitätsförderflächen, die mit Beiträgen für die Qualitätsstufe 2 gefördert werden, die qualitativen Ziele nicht erreicht werden. Der Bund, die Kantone und die Landwirtschaftsbetriebe leisten einen beträchtlichen Aufwand zur Förderung der Biodiversität. Dennoch konnte der angestrebte Zustand der Biodiversität im Agrarland noch nicht erreicht werden.
Tierwohl
Die Beteiligung an den Tierwohlprogrammen nimmt seit ihrer Einführung laufend zu. Im Jahr 2017 hatten gut drei Viertel der landwirtschaftlichen Nutztiere regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS). Es kann damit gerechnet werden, dass das Ziel von 80 % bis 2021 erreicht wird. 59 % der landwirtschaftlichen Nutztiere wurden 2017 in besonders tierfreundlichen Ställen (BTS) gehalten.