Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 23Fedlex · Erläuternder Bericht
1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, wie die Verpflichtungen auf nationaler Ebene konkretisiert werden sollen.
Neu soll auch die Landwirtschaft in die Schweizer Klimapolitik einbezogen werden. Der Bundesrat schlägt für den Sektor Landwirtschaft einen inländischen Reduktionsbeitrag von 20 bis 25 % für das Jahr 2030 gegenüber dem Basisjahr 1990 vor. Die Erreichung dieses Ziels soll durch entsprechende Massnahmen in der Landwirtschaftsgesetzgebung, wie zum Beispiel die Weiterentwicklung der Beiträge an nachhaltige Produktionssysteme, gewährleistet werden.
Auch zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits heute Massnahmen nötig und werden in Zukunft immer wichtiger. In der Klimastrategie Landwirtschaft22 hat das Bundesamt dazu verschiedene Handlungsfelder aufgezeigt, die zum Beispiel die Diversifizierung der Produktion oder verbesserte Prognose- und Warnsysteme umfassen.
Biodiversität
Die UN-Biodiversitätskonvention verfolgt als zentrales Ziel den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität und damit auch der genetischen Ressourcen. 2010 wurden zudem die Aichi Biodiversitätsziele verabschiedet, die als globale Rahmenwerk zur Förderung, Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität gelten. «Die Biodiversität ist reichhaltig und gegenüber Veränderungen reaktionsfähig. Die Biodiversität und ihre Ökosystemleistungen sind langfristig erhalten», so lautet das Oberziel der 2012 vom Bundesrat verabschiedeten Strategie Biodiversität Schweiz. Die Strategie nennt zehn strategische Ziele und beschreibt die Rahmenbedingungen für die Umsetzung. Im Bereich Landwirtschaft sollen unter anderem die Umweltziele regional quantifiziert und koordiniert umgesetzt werden. Die Wichtigkeit der Ökosystemleistungen soll anerkannt und deren Inwertsetzung durch den Markt und die Gesellschaft in den verschiedenen landwirtschaftlichen Produktionsverfahren sichergestellt werden. Die Anreize für Leistungen zur Förderung der Biodiversität sollen erhöht, die Qualität und Vernetzung bestehender ökologischer Ausgleichsflächen verbessert werden, und wo nötig sollen neue Biodiversitätsförderflächen (ökologische Ausgleichsflächen) geschaffen werden.
2017 verabschiedete der Bundesrat den Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz. Dieser umfasst einen Katalog an Massnahmen und Pilotprojekten zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität und ihrer Leistungen für Wirtschaft und Gesellschaft. Derzeit wird der Aktionsplan konkretisiert. Die Synergiemassnahme 4.2.3 hält fest, dass die landwirtschaftliche Produktion an die natürlichen Standortbedingungen anzupassen sei, wobei neben der Erfüllung der Strategie Biodiversität Schweiz die Schliessung der Ziellücken bei den Umweltzielen Landwirtschaft im Vordergrund steht. Unter anderem sollen dafür die Instrumente für die Biodiversität effektiver ausgestaltet werden.
Ein Kernanliegen der Strategie Biodiversität Schweiz ist zudem der Auf-, Ausbau und Unterhalt einer landesweiten Ökologischen Infrastruktur (Synergiemassnahme 4.2.1 des Aktionsplans). Diese soll schweizweit die Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen sicherstellen und bildet damit sowohl die räumliche als auch die funktionale Basis für eine reichhaltige, gegenüber Veränderungen reaktionsfähige und langfristig erhaltene Biodiversität. Derzeit erarbeitet der Bund gemeinsam mit den Kantonen ein gesamtheitliches Zielsystem zur Ökologischen Infrastruktur mit inhaltlichen und räumlichen Grundsätzen sowie mit Zielen zur Sicherung des Raumes für die langfristige Erhaltung der Biodiversität (quantitativ, qualitativ und regional verteilt). Regional bereits existierende Teile einer Ökologischen Infrastruktur sollen erhalten resp. der Auf- und Ausbau einer landesweiten Ökologischen Infrastruktur gefördert werden.
1.4.2 Regional- und Raumplanungspolitik (RPG)
Der Druck auf den ländlichen Raum ist sehr gross. Die Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes Etappe 1 (RPG 1) ist seit dem 1. Januar 2014 in Arbeit. Verlangt wird eine Siedlungsentwicklung nach innen, wodurch der Druck vom Kulturland genommen werden soll. Mit RPG 2 werden Lösungen für das Bauen ausserhalb des Baugebiets gesucht, die direkt dem Kulturlandverlust entgegenwirken. Dies sind einerseits die Beseitigung von nicht mehr benötigten Ökonomiegebäuden und andererseits
22 vgl. Bericht Klimastrategie Landwirtschaft Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel für eine nachhaltige Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft