Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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3.1.3.3 Versorgungssicherheits- und Kulturlandschaftsbeiträge

Heutige Regelung und Handlungsbedarf

Zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln werden Versorgungssicherheitsbeiträge ausgerichtet. Diese bestehen aus drei Beitragstypen: Basisbeitrag, Produktionserschwernisbeitrag und Beitrag für offene Ackerfläche und für Dauerkulturen. Der Basisbeitrag ist ein einheitlicher Beitrag von 900 Franken pro ha. Für Dauergrünflächen, die als Biodiversitätsflächen bewirtschaftet werden, wird ein reduzierter Beitrag von 450 Franken pro ha ausgerichtet. Für Brachen werden keine Versorgungssicherheitsbeiträge ausgerichtet. Der Produktionserschwernisbeitrag gleicht klimatische Nachteile aus und wird für alle Flächen im Hügel- und Berggebiet ausgerichtet. Mit dem Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen werden diese Flächen bzw. deren Nutzung besonders gefördert. Damit Versorgungssicherheitsbeiträge für die Dauergrünflächen ausgerichtet werden, muss ein Mindesttierbesatz von Raufutterverzehrern auf dem Betrieb erreicht werden.

Die Ausgestaltung und Wirkung der Versorgungssicherheitsbeiträge wurde von Agroscope im Rahmen einer Evaluation analysiert. Dabei wurden verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt, welche im Rahmen der AP22+ zur Umsetzung vorgeschlagen werden. So sollen z.B. die Ziele klarer definiert und operationalisiert werden. Die Ausgestaltung der Versorgungssicherheitsbeiträge gilt es zu optimieren und Regelungen wie den Mindesttierbesatz oder die Abstufung der Beitragshöhe nach Betriebsfläche und nach Intensität auf der Grünfläche zu hinterfragen.

Zur Erhaltung einer offenen Kulturlandschaft werden Kulturlandschaftsbeiträge bestehend aus einem Offenhaltungsbeitrag, einem Hangbeitrag, einem Steillagenbeitrag, einem Alpungsbeitrag und einem Sömmerungsbeitrag ausgerichtet. Der Offenhaltungsbeitrag ist nach Zone abgestuft und wird für Flächen im Hügel- und Berggebiet ausbezahlt. Ziel ist, dass die Flächen nicht verbuschen oder verwalden. Der Hangbeitrag, der Steillagenbeitrag und der Hangbeitrag für Rebflächen fördern die Bewirtschaftung und Offenhaltung der Flächen in Hanglagen, welche besonders von Waldeinwuchs bedroht sind. Zur Sicherstellung einer angemessenen Bestossung der Sömmerungsbetriebe wird für Ganzjahresbetriebe, die ihre Tiere im Inland sömmern, ein Alpungsbeitrag ausgerichtet. Die nachhaltige Bewirtschaftung und Pflege der Sömmerungsflächen wird zudem mit Sömmerungsbeiträgen unterstützt.

Beantragte Neuregelung

Mit dem 2017 in Kraft getretenen Artikel 104a BV erhält der Bund explizit den Auftrag, die Voraussetzungen zur Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes, zu schaffen. Zur Sicherung dieser Grundlagen sollen die Versorgungssicherheitsbeiträge unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse weiterentwickelt werden.

Ziel der Umgestaltung bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen ist es, neben der bisherigen Zielsetzung der sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln auch standortbedingte Kostennachteile sowie klimatische Nachteile der Betriebe gegenüber dem Ausland angemessen auszugleichen. Gefördert werden sollen die typisch schweizerischen Strukturen mit bäuerlichen Familienbetrieben, die von der Gesellschaft explizit erwünscht und die insbesondere mit höheren Strukturkosten wie z.B. Gebäude- und Maschinenkosten verbunden sind. Die Versorgungssicherheitsbeiträge sollen aus drei Beitragstypen bestehen: einem Betriebsbeitrag, einem nach Zonen abgestuften Beitrag pro Fläche (Zonenbeitrag) und dem Beitrag für offene Ackerflächen und Dauerkulturen.

 Betriebsbeitrag: Der Betriebsbeitrag soll für alle Betriebe einheitlich bzw. gleich hoch sein und die höheren Kosten des Standorts Schweiz ausgleichen. Mit dem Beitrag erhalten alle Betriebe eine generelle Unterstützung zur Sicherung der Grundlagen; sektoral wird damit die Betriebsvielfalt gefördert. Weder Betriebsgrösse noch Tierbestand beeinflussen diese Beitragshöhe.

 Zonenbeitrag: Dieser Beitrag wird pro Hektare ausgerichtet und nach Zonen abgestuft. Er wird für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche der Betriebe von der Talzone bis zur Bergzone IV ausgerichtet und ist ansteigend von der Tal- bis zur Bergzone IV. Der Zonenbeitrag gleicht klimatische Nachteile in den höheren Zonen aus (z.B. kürzere Vegetationsdauer) und sichert so die Bewirtschaftung.