Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
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3.1.3.4 Biodiversitätsbeiträge
Heutige Regelung und Handlungsbedarf
Zur Förderung und Erhaltung der Biodiversität sowie der damit verbundenen Ökosystemleistungen werden Biodiversitätsbeiträge für Biodiversitätsförderflächen (BFF) ausgerichtet. Aktuell sind dies jährlich rund 400 Millionen Franken. Die Biodiversitätsbeiträge umfassen drei Stufen von flächenbezogenen Zahlungen, die kumuliert werden können:
Qualitätsstufe I (QI) mit spezifischen, massnahmenorientierten Anforderungen für jeden der einzelnen BFF-Typen (Bsp. Extensiv genutzte Wiesen, Hecken, Hochstamm-Feldobstbäume). Qualitätsstufe II (QII) mit Grundanforderungen gemäss QI und je nach BFF-Typ spezifischen Anforderungen an die botanische Qualität oder an biodiversitätsfördernde Strukturen. Die Umsetzung ist je nach BFF-Typ teilweise bis ausschliesslich ergebnisorientiert ausgestaltet.
Vernetzung mit projektspezifischen Bewirtschaftungsauflagen oder Lagekriterien.
Das Konzept zur Förderung von ökologischen Ausgleichsmassnahmen in der Landwirtschaft wurde zu Beginn der neunziger Jahre eingeführt. Über verschiedene Reformetappen der Agrarpolitik wurde es laufend angepasst. Aus den folgenden Gründen ist eine Weiterentwicklung des Förderkonzepts für die Biodiversität im Rahmen der AP22+ notwendig:
Das heutige Fördersystem fokussiert auf die Zielebenen Arten und Lebensräume. In den letzten Jahren sind das Wissen und das Verständnis über die Bedeutung der weiteren Zielebenen der Biodiversität, der genetischen und funktionellen Vielfalt, stark gewachsen. Die stärkere Ausrichtung darauf ist eine der Zielsetzung für die Weiterentwicklung der Biodiversitätsbeiträge.
Die letzte Evaluation der Biodiversitätsförderung in der Landwirtschaft zeigt eine lediglich «moderat positive» Wirkung (Evaluation der Ökomassnahmen und Tierhaltungsprogramme, Flury 2005). Auch die Monitoringprogramme des Bundes sowie verschiedene Studien53 zeigen, dass sich die Biodiversität auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche kaum positiv entwickelt hat. Selbst der Rückgang der Biodiversität konnte nicht gestoppt werden. Dies trotz der relativ hohen Anteile an BFF, der starken Teilnahme an Vernetzungsprojekten und des wachsenden Anteils an Flächen der Qualitätsstufe II. Um die Wirkung der Massnahmen zu steigern, braucht es in Zukunft eine stärkere Ausrichtung auf die angestrebten Ziele, die stärkere Beachtung von allgemeinen Belastungsfaktoren für die Biodiversität wie Stickstoffüberschüsse und Pflanzenschutzmittel sowie eine Verbesserung der Kohärenz zwischen der Biodiversitätsförderung in der Landwirtschaft und in den anderen Sektoralpolitiken.
Mit der Weiterentwicklung der Massnahmen, durch Forderungen aus der Praxis und agrarpolitischen Entscheiden kamen stetig mehr Förderelemente und Auflagen hinzu. Dies führte dazu, dass die geltenden Regelungen komplex und die Umsetzung kompliziert geworden sind. Deshalb sollen die Massnahmen effizienter gestaltet und die Anforderungen für die Landwirtschaftsbetriebe möglichst vereinfacht werden.
Beantragte Neuregelung
Zukünftig sollen DZ-berechtigte Betriebe zwischen zwei Modellen der Erhaltung und Förderung der Biodiversität wählen können:
Betriebe mit einem vereinfachten heutigen Modell mit Qualitätsstufen:
Sie fördern die Biodiversität auf ihrem Betrieb auf Basis der heutigen Qualitätsstufen I und II. Dabei wird die Zahl der BFF-Typen reduziert und die Bestimmungen zu einzelnen Typen vereinfacht. Dadurch kann im Sinne der Kontinuität und Vereinfachung auf die bisherige Förderung aufgebaut werden.
Betriebe mit Biodiversitätsförderkonzept:
Sie erhalten und fördern die Biodiversität gezielt nach einem gesamtbetrieblichen Konzept mit auf die naturräumlichen Bedürfnisse abgestimmten Massnahmen. Dieses Modell stellt hohe
53 Biodiversität in der Schweiz: Zustand und Entwicklung (BAFU 2017) und Zustand der Biodiversität in der Schweiz 2014: Die Analyse der Wissenschaft (Forum Biodiversität Schweiz et al, 2014)