Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/91: Ablösung der Ausländerausweise in Papierform durch Ausweise im Kreditkartenformat · 12 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.525802 / 316.1/2015/00001

3.3IDP Antrag SEM BRA EJPD Adaptations de la loi fédérale sur les étrangers (LEtr) "paquet Anpassung der AsylV 1

législatif LEtr". Ouverture de la procédure de consultation

Art. 30 Sachüberschrift und Abs. 1

Die Gültigkeitsdauer des Ausweises wird von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. So muss der N-Ausweis im Kreditkartenformat nicht zu oft neu ausgestellt werden.

4. Auswirkungen auf den Bund und die Kan-

tone

Die Vorlage hat folgende finanziellen oder personellen Auswirkungen auf den Bund und die Kantone.

4.1. Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund

Die für die Ablösung der bisherigen Ausländerausweise erforderlichen Mittel für einmalige Projektaufwendungen von insgesamt 3,2 Millionen Franken sind im Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019–2021 eingestellt (davon 0,7 Millionen Franken für Eigenleistungen des SEM in Form von personellen Ressourcen). Diese Mittel decken sowohl die Projektkosten für die Entwicklung des neuen Ausländerausweises (Layout, Design, Sicherheitselemente), für die Softwareanpassungen (ZEMIS, eDocplattform usw.) sowie für weitere Umsetzungsarbeiten ab. Da die Zentren des Bundes auch biometrische Daten für den Ausländerausweis N erheben sollen, müssen die Standorte zudem mit der entsprechenden Infrastruktur ausgerüstet werden und das Personal ist entsprechend auszubilden. Die Kosten für die Beschaffung der Infrastruktur belaufen sich auf rund 0,4 Millionen Franken (60 000 Franken pro Standort bzw. Station) und sind in den aufgeführten einmaligen Projektkosten enthalten.

Die Verteilung auf die Jahre 2018–2020 sieht wie folgt aus (Mio. CHF):

Bezeichnung Total 2018 20192020

Einmalige Projektaufwendungen 3,2 0,6 1,5 1,1

Finanzierungswirksamer Aufwand (inkl. Infrastruktur) 0,7 0,1 0,2 0,4

Leistungsverrechnung (ISC-EJPD) 1,8 0,3 1,0 0,5

Eigenleistungen des SEM in Form von personellen Ressourcen 0,7 0,2 0,3 0,2

Es wird mit zusätzlichen Betriebskosten für die Systeme von 0,1 Millionen Franken pro Jahr ab 2020 gerechnet. Diese Kosten sind im Budget des SEM eingestellt.

Der bereits angefallene Projektaufwand war notwendig für die Vorarbeiten. Dieser stützt sich auf den Aktionsplan «Integrierte Grenzverwaltung 2014–2017», der vom Bundesrat gutgeheissen wurde. Die Ablösung der Papierausweise durch fälschungssichere Ausweise im Kreditkartenformat entspricht der Massnahme 4.3-4-1.

Es bestehen keine personellen Auswirkungen auf den Bund.