Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/92: Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb) · 22 Seiten
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das korrekte Zustandekommen der Wahl- und Abstimmungsergebnisse für das Funktionieren der Demokratie zentral ist. Bei der Einführung von E-Voting rechnen die SVP, AL Bern und Piratenpartei mit einem Vertrauensverlust und schätzen deshalb das Risiko für die Demokratie als hoch ein. Insbesondere äussern sie Sicherheitsbedenken, da Manipulationen nicht ausgeschlossen werden können und diese im Vergleich zu den bestehenden Stimmkanälen in grösserem Ausmass möglich sind. Nicht nur eine effektive Manipulation, sondern bereits der Verdacht auf eine Manipulation könne zu einem Vertrauensverlust führen (SVP, AL Bern).
Die SVP, AL Bern und Piratenpartei äussern sich ferner dahingehend, dass E-Voting aufgrund der Komplexität des Systems für Personen ohne besonderen technischen Sachverstand nicht nachvollziehbar ist. Die AL Bern führt zusätzlich aus, dass eine vollständige Verifizierbarkeit aus technischer Sicht nicht möglich ist und dass demnach nie abschliessend überprüft werden kann, ob ein E-Voting-System manipuliert worden ist.
Aus Sicht der SVP besteht grundsätzlich kein Handlungsbedarf zur Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten zur Stimmabgabe und der Mehrwert von E-Voting steht ihrer Ansicht nach in keinem Verhältnis zum Risiko. SVP und AL Bern halten fest, dass E-Voting ihrer Ansicht nach zu hohen Kosten führt und die SVP und Piratenpartei fügen hinzu, dass E-Voting die Stimmbeteiligung nicht erhöht. Die AL Bern und die Piratenpartei erwähnen die momentan fehlende Konkurrenzsituation der Systemanbieter als problematisch.
Die Piratenpartei fordert eine sofortige Einstellung des heutigen Versuchsbetriebs und die Aufhebung der entsprechenden Verordnungen. Die Versuche sind ihrer Ansicht nach einzustellen bis die Systemanbieter offene und transparente E-Voting-Systeme vorzeigen können, die sich bereits ausserhalb des politischen Einsatzes bewährt haben.
Insgesamt hält die SVP fest, dass die Zeit für die Einführung von E-Voting nicht reif ist und dass die verfügbaren Systeme nicht praxistauglich sind. Ihrer Meinung nach kann das Projekt E-Voting erst weiterverfolgt werden, wenn die grundsätzlichen Zweifel an der Sicherheit sowie der mangelnden Nachvollziehbarkeit ausgeräumt sind und ein marktreifes System verfügbar ist. Die SVP schlägt vor, dass anstelle von E-Voting pragmatische und punktuelle Verbesserungen der brieflichen Stimmabgabe vorzuziehen sind. Dies namentlich um die Ausübung des Stimmrechts durch Auslandschweizerinnen und -schweizer zu erleichtern.
Sollte die Einführung von E-Voting trotzdem weiterverfolgt werden, fordert die SVP die Einhaltung verschiedener Mindeststandards betreffend Nachvollziehbarkeit und Korrektheit des Ergebnisses sowie die Einführung einer gesetzlichen Beschwerdemöglichkeit, mit der die Sicherheit eines E-Voting-Systems unabhängig eines spezifischen Urnengangs gerügt werden kann.
3.1.4 Organisationen
Unterstützende Haltungen zur Vernehmlassungsvorlage
Die Mehrheit der Mitgliederstädte des SSV sowie der Gemeindeverband unterstützen die unterbreitete Vorlage. Der Gemeindeverband hebt hervor, dass E-Voting einem zunehmenden Bedürfnis der Bevölkerung entspricht und in Zukunft ein strategischer Service in den digitalen Verwaltungsleistungen von Kanton und Gemeinden sein wird. Der Gemeindeverband begrüsst insbesondere den Handlungsspielraum, der den Kantonen und damit auch den Gemeinden bei der Einführung von E-Voting eingeräumt wird, sowie die hohen Sicherheitsanforderungen und Transparenzmassnahmen. Neben der generell positiven Einschätzung bestehen gemäss Gemeindeverband aufgrund der Entdeckung von Sicherheitsmängeln beim Post-System auch ganz konkrete Sicherheitsbedenken. Auch einige Mitgliedstädte des SSV lehnen die Vorlage wegen zu hoher Sicherheitsrisiken ab und mehrere betonen, dass vor einer Überführung in den ordentlichen Betrieb die Sicherheitsprobleme behoben werden müssen. Der Gemeindeverband sieht die Überprüfung der Zertifizierungsverfahren als zentral an und fordert, dass die