Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/92: Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb) · 22 Seiten
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Die Kantone NW, SZ und VD nehmen ferner Bezug auf die aktuelle Situation und die jüngsten Ereignisse. Insbesondere der Kanton VD schätzt den Zeitpunkt für die Überführung in den ordentlichen Betrieb als ungünstig ein. Die Rahmenbedingungen haben sich aufgrund der jüngsten Ereignisse und der politisch kritischen Situation stark verändert. In Anbetracht dieser Unsicherheiten stellt der Kanton VD fest, dass die Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich ist und der Bund von einer gesetzlichen Regelung absehen soll.
3.1.3 Politische Parteien
Grundsätzlich unterstützende Haltungen zu E-Voting, aber Ablehnung der Vernehmlassungsvorlage
Die Parteien BDP, CVP, EVP, FDP, glp, Grüne und SP unterstützen die Einführung von E-Voting im Grundsatz, lehnen die Vernehmlassungsvorlage aber ab.
Die Parteien BDP, CVP, EVP, glp und Grüne heben die Wichtigkeit der Digitalisierung, darunter auch von Behördenleistungen, hervor. Die Einführung von E-Voting entspricht einem Bedürfnis der Bevölkerung (CVP, Grüne) und bringt vor allem für Auslandschweizerinnen und -schweizer (CVP, FDP, glp, Grüne, SP) sowie für Menschen mit Behinderungen (FDP, SP) grosse Vorteile.
Die Parteien CVP, EVP, glp, Grüne und SP sind sich einig, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Stimmkanäle und in die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen für unsere Demokratie zentral ist. Aus diesem Grund betonen alle der genannten Parteien die Wichtigkeit der Sicherheit von E-Voting-Systemen. An den elektronischen Stimmkanal müssen demnach hohe Sicherheitsanforderungen gestellt werden, welche vor einer flächendeckenden Einführung von E-Voting erfüllt sein müssen. In diesem Zusammenhang erwähnen die Parteien insbesondere das erhöhte Manipulationsrisiko bei elektronischen Wahl- und Abstimmungssystemen, die Wichtigkeit (aber auch Komplexität) der Wahrung des Stimmgeheimnisses bei gleichzeitiger Nachvollziehbarkeit sowie die Wichtigkeit von Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Die Parteien BDP, CVP, EVP, FDP, glp, Grüne und SP halten mit Verweis auf die Entdeckung der Mängel am Post-System fest, dass die Anforderungen an die Sicherheit eines E-Voting-Systems heute nicht erfüllt sind, und dass sie die Vernehmlassungsvorlage aus diesem Grund zum heutigen Zeitpunkt nicht unterstützen. Bevor E-Voting in den ordentlichen Betrieb überführt werden kann, müssen die entdeckten Mängel behoben und die offenen Sicherheitsfragen geklärt werden (BDP, CVP, FDP). Die CVP und die Grünen fordern eine weitere Entwicklung der E-Voting-Systeme mit Systemsicherheit als oberste Priorität. Erst wenn den Sicherheitsbedenken befriedigend begegnet werden kann, soll die Anwendung von E-Voting bzw. die Überführung in den ordentlichen Betrieb erneut geprüft werden (BDP, glp, Grüne).
Bis die Sicherheitsbedenken ausgeräumt sind, schlagen die BDP und die FDP die Weiterführung des heutigen Versuchsbetriebs vor. Für die Beteiligung der Auslandschweizerinnen und -schweizer an den Wahlen 2019 fordert die glp, dass die bereits bestehenden Lösungen verfügbar sind und die Grünen fordern die Einführung einer Übergangslösung. Die Risiken einer Weiterführung des Versuchsbetriebs bzw. Lösungen für Auslandschweizerinnen und -schweizer schätzen die FDP und die glp als vertretbar ein, da nur ein Teil der Stimmbevölkerung den Zugang zu E-Voting erhält.
Die Grünen und die SP fordern im Übrigen, dass das Anbieten von E-Voting-Systemen Sache des Staates sein muss und nicht an private Dritte ausgelagert werden darf. Auch die EVP hält fest, dass die Stimmabgabe als hoheitlicher Prozess weiterhin vom Staat betrieben werden soll.
Grundsätzlich ablehnende Haltungen
Die Parteien SVP, AL Bern und Piratenpartei lehnen E-Voting und die unterbreitete Vernehmlassungsvorlage im Grundsatz ab. Sie halten fest, dass das Vertrauen der Bevölkerung in den Stimmkanal und