Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/92: Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb) · 22 Seiten
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Erkenntnisse dieser Überprüfungen in die Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen einfliessen sollen. Der SSV begrüsst aus Effizienzgründen die Bestrebungen zur Dematerialisierung.
Die Organisationen zur Vertretung von Menschen mit Behinderungen AGILE.ch, Inclusion Handicap, SBV, SGB-FSS, SZBLIND und die Cerebral unterstützen die Einführung von E-Voting und die unterbreitete Vorlage im Grundsatz. Sie betonen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zur hindernisfreien Teilnahme am politischen Prozess garantiert werden muss und dass die heutigen Stimmkanäle dies nicht uneingeschränkt tun. Menschen mit Behinderungen sind oft auf die Unterstützung von Dritten angewiesen und können damit ihre politischen Rechte nicht selbstständig und unter Wahrung des Stimmgeheimnisses ausüben. E-Voting ist nach der Einschätzung der genannten Organisationen das beste Mittel, um einen hindernisfreien Zugang zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist, dass die Barrierefreiheit vollständig garantiert wird. Deshalb fordern sie, dass die gesetzliche Regelung zum hindernisfreien Zugang nicht als Möglichkeit, sondern als Verpflichtung formuliert wird und dass alle Unterlagen und Informationen zu Abstimmungen und Wahlen barrierefrei zugänglich sind. Ausserdem fordern einige der Organisationen, dass die bestehenden Hindernisse bei der brieflichen und persönlichen Stimmabgabe an der Urne abgebaut werden. Für die Cerebral muss der Sicherheit grösstmögliche Aufmerksamkeit geschenkt und entsprechend hohe Anforderungen gestellt werden.
Die ASO unterstützt E-Voting und die Überführung in den ordentlichen Betrieb ganz klar. E-Voting ist ihrer Ansicht nach unerlässlich, da es für die Schweizer Demokratie wichtig ist, dass sich alle Stimmberechtigten unabhängig von ihrem Wohnsitzland politisch beteiligen können. Die ASO weist daraufhin, dass Auslandschweizerinnen und -schweizer in der Praxis ihre politischen Rechte oft nicht wahrnehmen können, weil die Wahl- und Abstimmungsunterlagen zu spät eintreffen. Sie begrüsst die lange, erfolgreiche Versuchsphase mit E-Voting und unterstützt die Überführung in den ordentlichen Betrieb. Bei allen Vorteilen von E-Voting sollte die Sicherheit Vorrang vor Tempo haben. Diesem Punkt wird nach Ansicht der ASO mit dem Bewilligungsverfahren und beispielsweise der Anforderung eines öffentlichen Intrusionstests genügend Rechnung getragen.
Ferner befürworten auch die Arcantel SA, das Centre Patronal, das eGov Innovation Center, die FER, die Post und die SFTI die Einführung von E-Voting in der Schweiz und unterstützen die Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich. E-Voting entspricht den Ansprüchen und Bedürfnissen eines Grossteils der Bevölkerung (Centre Patronal, eGov Innovation Center, FER, Post, SFTI) und bietet verschiedene Chancen und Vorteile, welche nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden sollten (FER, Post, SFTI). Ferner kann die Vereinfachung des Abstimmungs- und Wahlprozesses einen positiven Beitrag zur Demokratie leisten (eGov Innovation Center, FER, SFTI). Neben den Vorteilen birgt E-Voting aber auch Risiken und Manipulationen können nicht ausgeschlossen werden (Centre Patronal, FER, SFTI). Das Centre Patronal und die FER weisen darauf hin, dass zwar kein Stimmkanal absolute Sicherheit bieten kann, Manipulationen eines elektronischen Stimmkanals aber ein erheblich höheres Ausmass annehmen können. Deshalb muss der Sicherheit oberste Priorität eingeräumt und entsprechende Massnahmen getroffen werden (Centre Patronal, eGov Innovation Center, FER, Post, SFTI). Grundsätzlich werden die vorgesehenen Anforderungen im Bereich der Sicherheit, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Zertifizierung der Systeme begrüsst (insbes. Centre Patronal, FER, Post).
Der DSJ hat eine Stellungnahme mit Hintergrundinformationen zum Thema E-Voting eingereicht, nimmt aber als politisch neutraler Verband nicht offiziell Stellung zur Vernehmlassung. Der DSJ hält fest, dass E-Voting einem Bedürfnis junger Erwachsener entspricht und mit dessen Einführung langfristig deren politische Beteiligung gesichert werden kann. Bei der Umsetzung ist aber insbesondere auf Sicherheitsaspekte zu achten, damit das Vertrauen in den Abstimmungsprozess erhalten bleibt. Die Dematerialisierung der Stimmunterlagen beurteilt der DSJ kritisch.