Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/92: Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb) · 22 Seiten
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2.2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des BPR betreffend die Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb wurde vom Bundesrat am 19. Dezember 2018 eröffnet und dauerte bis am 30. April 2019. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise.
Angeschrieben Eingegangen Verzicht1 Kantone Kantone 26 260
KdK 1 10
Politische Parteien In der Bundesversammlung vertreten 13 80
Weitere Parteien 0 20
Organisationen Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemein- 3 20
den, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 8 11
Weitere interessierte Kreise 46 221
Privatpersonen 0 50
Total 97 672
Die eingereichten Stellungnahmen wurden am 10. Mai 2019 veröffentlicht.2
2.3 Ereignisse während des Vernehmlassungsverfahrens
Im Quellcode des künftigen Post-Systems, der im Februar 2019 offengelegt wurde, wurden zwei erhebliche Mängel entdeckt. Ein weiterer Mangel betrifft auch die individuelle Verifizierbarkeit und damit das bisher eingesetzte System der Post. Dieses stand für die Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 daher nicht zur Verfügung. Es liegen aber keine Hinweise vor, dass dieser Mangel bei bisherigen Abstimmungen zur Verfälschung von Stimmen geführt hat. Nicht betroffen von diesem Mangel ist das E-Voting-System des Kantons Genf, für das sechs Kantone (AG, BE, GE, LU, SG, VD) die Zulassung für den Urnengang vom 19. Mai 2019 erhalten haben.
Die Transparenzmassnahmen (Offenlegung Quellcode, Intrusionstest) haben dazu geführt, dass wichtige Erkenntnisse gewonnen und Schwachstellen aufgedeckt wurden. Die Bundeskanzlei hat deshalb am 29. März 2019 angekündigt, eine Standortbestimmung vorzunehmen. Diese wird den Ergebnissen des Tests ebenso Rechnung tragen wie den Mängeln, die Forschende anhand der Dokumentation und des Quellcodes festgestellt haben. Im Rahmen dieser Standortbestimmung werden auch die Zulassungs- und Zertifizierungsprozesse für E-Voting-Systeme überprüft.
1 Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Nationalfonds.
2 Abrufbar unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2018 > BK