Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/92: Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb) · 22 Seiten

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nachgewiesenen Bedürfnis in der Bevölkerung und die genannten Kantone wollen, dass die Schweizer Stimmberechtigten vermehrt die Möglichkeit haben, ihre politischen Rechte unkompliziert und digital wahrzunehmen. Die Kantone AG, BL, BS, FR, GL, GR, NE, SG, SH und UR sehen mit E-Voting einen beträchtlichen Vorteil in der Vermeidung der ungültigen Stimmabgabe. Der Kanton AG erwähnt hier spezifisch den Vorteil von E-Voting in der Verbesserung der Wahl- und Abstimmungsprozesse sowie die Verhinderung von formalen Fehlern wie unleserliche Antworten, fehlende Unterschriften, falsch ausgefüllte Formulare oder ungültige Listen. Die Überführung von E-Voting in den ordentlichen Betrieb verankert gemäss der Einschätzung der Kantone AG, BL, BS, FR, GL, GR, NE, SG, SH und UR ein zentrales Element der Digitalisierung der politischen Rechte auf formell-gesetzlicher Ebene.

E-Voting ist Teil der gemeinsamen Leitlinien von Bund, Kantonen und Gemeinden bzw. der kantonalen Strategien, wonach die digitale Verwaltung gefördert wird, um dem Bedürfnis der Bevölkerung gerecht zu werden (KdK, LU, OW, SG, TG, ZG, ZH).

Die Kantone sind sich einig, dass es sich bei der Ausübung politischer Rechte um einen sensiblen Bereich handelt und dass das Vertrauen in die Stimmkanäle als Grundlage der Demokratie zentral ist. Die KdK und die Kantone BE, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TG, TI, ZG und ZH betonen deshalb die Wichtigkeit von Sicherheit beim Einsatz von E-Voting. Die Wahrung des Stimmgeheimnisses muss bei einer gleichzeitigen, vollständigen Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe garantiert sein und Manipulationen müssen so weit als möglich verhindert oder zumindest festgestellt werden können. Die KdK und die Kantone AG, BS, GE, GL, GR, OW, SG, TG, ZG und ZH erwähnen ferner die Wichtigkeit von Transparenz, unter anderem werden Transparenzmassnahmen wie die Offenlegung des Quellcodes und die Durchführung von öffentlichen Intrusionstests begrüsst.

Die bundesrechtlichen Sicherheitsanforderungen werden von der KdK und den Kantonen SG, TG und ZH als genügend streng eingeschätzt und haben sich gemäss den Kantonen BS, FR, GL, GR, SG, SH, TG, UR und ZH bereits im Versuchsbetrieb bewährt. Ausserdem hält die KdK fest, dass die stete Weiterentwicklung von E-Voting höchste Sicherheitsstandards gewährleistet und zu sicherheitstechnischem Know-how bei den Systembetreibern, Bund und Kantonen führt. Die Kantone SG, TG und ZH schliessen sich der Stellungnahme der KdK an. Bei der Einführung von E-Voting soll weiterhin der Grundsatz «Sicherheit vor Tempo» gelten (GL, SG, OW).

Viele Kantone nehmen in ihren Stellungnahmen Bezug auf die jüngsten Ereignisse, welche insbesondere die Entdeckung von erheblichen Mängeln am künftigen und in einem Fall auch am heutigen Post-System aufgrund der Offenlegung des Quellcodes umfassen. Die Kantone BS, GL, GR, NE, SG, SH, TI und ZH unterstützen die Überführung in den ordentlichen Betrieb auch angesichts der entdeckten Mängel beim Post-System, erwähnen aber die Wichtigkeit des aktuellen Handlungsbedarfs. Demnach ist den Kantonen wichtig, dass die entdeckten Mängel behoben sowie die Zertifizierungs- und Bewilligungsprozesse überprüft werden.

Die Kantone AR, BL, BS, FR, GL, GR, NE, SG, SH, UR und ZH halten fest, dass der aktuelle Versuchsbetrieb zu den bestehenden Konditionen aufrechterhalten werden sollte, wenn sich für die Überführung in den ordentlichen Betrieb keine breite politische Akzeptanz auf Bundesebene finden sollte. Andernfalls wären die Kantone in ihrer erfolgreichen Arbeit behindert, die Umsetzung der kantonalen, demokratisch legitimierten Aufträge zur Ausdehnung von E-Voting würden vereitelt und bereits getätigte Investitionen gingen verloren. Aus denselben Gründen soll auch nach Ansicht des Kantons SO am heutigen Versuchsbetrieb festgehalten werden.

Der Kanton BE fordert im Übrigen eine Beteiligung des Bundes an den Kosten für den Betrieb und die Weiterentwicklung von E-Voting, welche heute von den Kantonen getragen werden.

Grundsätzlich unterstützende Haltungen zu E-Voting, aber Ablehnung der Vernehmlassungsvorlage

Zusätzlich zu den oben dargestellten unterstützenden Haltungen zu E-Voting im Grundsatz bringen die Kantone GE, SG, SO und VS die folgenden Vorbehalte zur unterbreiteten Vernehmlassungsvorlage an.