Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/92: Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb) · 22 Seiten

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Auch der CCC, die Digitale Gesellschaft, grundrechte.ch und das Initiativkomitee Moratorium lehnen die Vorlage aus Sicherheitsgründen ab. Gemäss CCC und Initiativkomitee Moratorium schwächen die Manipulationsmöglichkeiten bei einem elektronischen Stimmkanal die Glaubwürdigkeit der Demokratie und das Vertrauen der Bevölkerung, das unbedingt zu erhalten ist. Das Initiativkomitee Moratorium hält zusätzlich fest, dass ein Vertrauensverlust bereits aufgrund einer reinen Behauptung einer Manipulation möglich ist. Manipulationen sind nach Einschätzung des CCC und der Digitalen Gesellschaft zwar bei allen Stimmkanälen möglich, aber bei E-Voting sind diese viel einfacher skalierbar und schwieriger zu entdecken. grundrechte.ch fordert, dass bei E-Voting mindestens die gleiche Sicherheit gegen Manipulationen wie bei der handschriftlichen Stimmabgabe gewährleistet werden muss.

Als Manipulationsrisiken sieht der CCC u.a. die möglicherweise unsichere Infrastruktur bei allen Akteuren, die Beeinflussung der Stimmberechtigten durch Social-Engineering und die bewusste oder unbewusste Manipulation durch Personen, die für die Entwicklung oder den Betrieb der Systeme bzw. der Auswertung der Stimmabgabe zuständig sind. Einige der Manipulationen können nach Auffassung des CCC auch mit der individuellen und universellen Verifizierbarkeit nicht entdeckt werden. Auch das Initiativkomitee Moratorium sieht die ungesicherte Infrastruktur bei den Stimmberechtigten als Problem und weist darauf hin, dass eine permanente Sicherung der Infrastruktur zu unvorhersehbar hohen Kosten führen würde. Der CCC hält fest, dass bei Manipulationen die Wiederholung der Wahlen die einzige Möglichkeit ist und diese zu hohen Kosten sowie einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung führt.

Der CCC und die Digitale Gesellschaft halten fest, dass demokratische Entscheidungen eine hohe Akzeptanz geniessen, weil das Entscheidungsverfahren nachvollziehbar ist. Deshalb dürfen ihrer Ansicht nach Abstimmungen nicht auf einem Verfahren beruhen, das nur wenige Expertinnen und Experten verstehen. Insbesondere müssen gemäss CCC und Initiativkomitee Moratorium Auszählungen dem Prinzip der Öffentlichkeit unterliegen sowie Nachzählungen prinzipiell von beliebigen Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt werden können. grundrechte.ch und das Initiativkomitee Moratorium halten zudem fest, dass eine Privatisierung von hoheitlichen Staatsaufgaben wie die Vorbereitung und Durchführung von Volksabstimmungen und Wahlen nicht zulässig ist. Auch wenn die Kantone formell zuständig bleiben, verlieren sie die für die Sicherheit nötige technische Kompetenz an Private, allenfalls sogar an ausländische Firmen. Auch die Monopolstellung der Post als zukünftig einzige Systemanbieterin erachtet das Initiativkomitee Moratorium als kritisch. Die Digitale Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Quellcodes von E-Voting-Systemen unter einer anerkannten Open-Source-Lizenz freigegeben werden und zusammen mit der Dokumentation eine Inbetriebnahme der Software ermöglichen müssen.

Das Initiativkomitee Moratorium hat zusätzlich zu den oben erwähnten Aspekten detaillierte Einschätzungen zu verschiedenen Themenbereichen (u.a. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, Szenarien von Manipulationen, Verifizierbarkeit, Zukunftsaussichten von E-Voting, Bedarfserhebungen mittels Umfragen) sowie weitere Ausführungen und Kommentare u.a. zum Schlussbericht der Expertengruppe Vote Électronique (EXVE) eingebracht.

Um Manipulationen vorzubeugen und die Problematik der verspäteten Postsendungen zu minimieren, beantragt der CCC die Prüfung von Alternativen für die Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und -schweizern. Es soll geprüft werden, wie die Stimmabgabe im Ausland erfolgen kann (z.B. Präsenzwahl bei Botschaften oder Konsulaten) oder die Wahlunterlagen unabhängig von einem E-Voting-System elektronisch zugestellt werden können.

3.1.5 Privatpersonen

Eine Gruppe von Privatpersonen aus der Privatwirtschaft und der Akademie, die sich mit der Sicherheit von Wahlen und Abstimmungen beschäftigen, äussern eine grundsätzlich unterstützende Haltung zur Vorlage und bringen diverse Anpassungsvorschlägen sowie eine Auslegeordnung zu den wichtigsten Aspekten ein (darunter unabhängige Kontrollen, Transparenz, statistische Plausibilisierung, Auswirkungen von Beeinträchtigungen der E-Voting-Systeme).