Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/92: Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb) · 22 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht
Grundsätzlich unterstützende Haltungen zu E-Voting, aber Ablehnung der Vernehmlassungsvorlage
Economiesuisse lehnt die Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls ab und hält fest, dass die konsequente Einführung von E-Government in der Schweiz auf allen Stufen des Staates ein wichtiges Anliegen ist und so in unterschiedlichen Bereichen Effizienzsteigerungen erzielt werden sollen. Jedoch sind die Voraussetzungen für eine Überführung von E-Voting in den ordentlichen Betrieb aktuell nicht gegeben. Risiken, Kosten und Mehrwert von E-Voting stehen nicht in einem angemessenen Bezug zueinander. Bevor E-Voting flächendeckend eingeführt wird, muss gemäss economiesuisse eine grundsätzliche Diskussion geführt werden, welche über die momentane Sicherheitsdebatte hinausgeht. Dies insbesondere im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Volksrechten im digitalisierten Kontext.
Auch ICTswitzerland und Swico sprechen sich grundsätzlich für ein sicheres E-Voting aus, stehen aber einer Überführung in den ordentlichen Betrieb zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der gegenwärtig umstrittenen Sicherheit kritisch gegenüber und lehnen die Vorlage ab. Angesicht der gesellschaftlichen Bedeutung von Wahlen und Abstimmungen müssen an das E-Voting die allerstrengsten Anforderungen gestellt werden. Manipulationen sind bei jedem Stimmkanal möglich, jedoch sind diese bei einem elektronischen System in bedeutend grösserem Umfang möglich (ICTswitzerland, Swico). Die bisherigen E-Voting-Systeme erfüllen nach Ansicht von ICTswitzerland und Swico die notwendigen Sicherheitsanforderungen nicht. Swico äussert sich ausserdem kritisch in Bezug auf die Monopolstellung der Post als zukünftig und voraussichtlich einzige Systemanbieterin. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Stimmkanäle ist für das politische System zentral, weshalb der Grundsatz «Sicherheit vor Tempo» zwingend einzuhalten ist (ICTswitzerland, Swico). ICTswitzerland und Swico sind überzeugt, dass beim E-Voting vorderhand die Weiterentwicklung im Zentrum stehen muss und gleichzeitig der Versuchsbetrieb mit klar definierten Grenzen und in moderatem Tempo weitergeführt werden soll.
E-Government-Projekte sollen nach Ansicht von economiesuisse, ICTswitzerland und Swico generell vorangetrieben werden. Andere E-Government-Projekte als E-Voting hätten aber einen höheren Mehrwert für die Wirtschaft und die Schweiz und sollen prioritär umgesetzt werden. Dies sind namentlich die E-ID (economiesuisse, ICTswitzerland, Swico), die digitale Verwaltung (economiesuisse), elektronische Arbeitsbewilligungen (ICTswitzerland), elektronische Handelsregister (ICTswitzerland) und digitale Grundbücher (ICTswitzerland).
Procivis unterstützt die Absicht des Bundes, den elektronischen Stimmkanal weiter auszubauen. Dabei handelt es sich ihrer Ansicht nach um eines der komplexesten IT-Probleme überhaupt, insbesondere da das Stimmgeheimnis sichergestellt werden muss. Vor allem in einem Gebiet, das sich in ständigem Wandel befindet, sind die Fehlerquellen und die Angriffsmöglichkeiten zahlreich. Procivis spricht sich für einen konsequenten Open-Source-Ansatz aus, damit die Qualität des Systems u.a. dank der Kompetenz verschiedener Akteure gesteigert und die Problematik einer Abhängigkeit von einzelnen wenigen Dienstleistern reduziert werden kann. Die kritische Debatte in der Öffentlichkeit soll ernstgenommen werden. Procivis ist deshalb der Ansicht, dass diverse Fragen zur Digitalisierung und vor allem zur entsprechenden Rolle des Staates diskutiert werden müssen, bevor der Versuchsbetrieb zugunsten eines ordentlichen Betriebs beendet werden kann.
Grundsätzlich ablehnende Haltungen
Privatim vertritt die Auffassung, dass für den Einsatz von E-Voting formell-gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig sind. Sie erachtet es aber als fraglich, ob die Vorgaben der vorgeschlagenen Regelung so umgesetzt werden können. Privatim hält fest, dass die Risiken ihrer Ansicht nach nicht abschliessend abschätzbar sind, was auch den datenschutzrelevanten Teil der Stimmabgabe bis zu deren korrekten Anonymisierung betrifft. Des Weiteren sei die individuelle und universelle Verifizierbarkeit der Stimmabgabe nicht überprüf- und nachvollziehbar. Grundsätzlich nicht abschätzbare Risiken sollten vermieden und deshalb zurzeit auf den Aufbau eines dritten Stimmkanals verzichtet werden.