Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/1: Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene · 15 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.851620

Überblick

Die von Ständerat Philipp Müller am 2. März 2016 eingereichte parlamentarische Initiative fordert, dass die rechtlichen Grundlagen so zu ändern sind, dass der Familiennachzug von Schutzbedürftigen gemäss Artikel 4 des Asylgesetzes gleich geregelt wird wie bei vorläufig aufgenommenen Personen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR)

gab der Initiative am 25. August 2016 Folge. Am 21. Oktober 2016 stimmte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) diesem Beschluss ebenfalls zu. Als erstberatende Kommission oblag es der SPK-SR, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.

Die SPK-SR eröffnete am 24. Januar 2019 die Vernehmlassung zur entsprechenden Vorlage. Sie dauerte bis am 1. Mai 2019. Insgesamt gingen 49 Stellungnahmen ein. 13 Kantone, die Schweizerische Volkspartei (SVP) und die FDP.Die Liberalen (FDP), der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Gewerbeverband sowie Centre Patronal unterstützen die Vorlage grundsätzlich. Hingegen lehnen 12 Kantone, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), die Konferenz der städtischen und kantonalen Integrationsdelegierten (KID) sowie die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) und die Grüne Partei der Schweiz (GPS) die Vorlage ab. Dies gilt auch für den Schweizerischen Städteverband, den Schweizerischen Gewerkschaftsbund sowie die überwiegende Mehrheit der weiteren interessierten Kreise.

Im Rahmen der kritischen Rückmeldungen wird u.a. festgehalten, dass die vorgeschlagenen Voraussetzungen für den Familiennachzug zu restriktiv und für Personen, denen vorübergehender Schutz gewährt wurde, zu schwierig zu erfüllen seien. Zudem wird von mehreren Vernehmlassungsteilnehmenden vorgebracht, dass die vorgeschlagene Anpassung weder mit dem Recht auf Familienleben noch mit dem Kindeswohl vereinbar sei und integrationshemmend wirken würde. Auch könne diese zu einem Spannungsverhältnis mit der Genfer Flüchtlingskonvention führen. Weiter wird kritisiert, dass für eine Anpassung der Regelungen beim Familiennachzug von schutzbedürftigen Personen eine stichhaltige Begründung fehle. Seitens der Kantone wird insbesondere befürchtet, dass die entsprechenden Anpassungen zu einem erheblichen Anstieg des Personalbedarfs bei den kantonalen Migrationsbehörden führen würden. Schliesslich steht eine Vielzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden der Gewährung vorübergehenden Schutzes im Allgemeinen kritisch gegenüber und verweist darauf, dass die entsprechenden Bestimmungen zwar bereits seit längerer Zeit in Kraft, aber nie angewendet worden seien.