Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/1: Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene · 15 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.851620
1 Ausgangslage
Die von Ständerat Philipp Müller am 2. März 2016 eingereichte parlamentarische Initiative fordert, dass die rechtlichen Grundlagen so zu ändern sind, dass der Familiennachzug von Schutzbedürftigen gemäss Artikel 4 des Asylgesetzes gleich geregelt wird wie bei vorläufig aufgenommenen Personen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) gab der Initiative am 25. August 2016 Folge. Am 21. Oktober 2016 stimmte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) diesem Beschluss ebenfalls zu. Die SPK-SR hat am 24. Januar 2019 die Vernehmlassung zu einem Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «16.403 Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene» eröffnet. Sie dauerte bis zum 1. Mai 2019.
Der Vorentwurf sieht vor, dass der Familiennachzug von Personen, denen vorübergehender Schutz gewährt wurde (Art. 4 Asylgesetz1), nach den gleichen Regeln erfolgen soll wie bei vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern (Art. 85 Abs. 7 bis 7terAusländer- und Integrationsgesetz2). Demnach sollen die Betroffenen nach der Gewährung des vorübergehenden Schutzes bis zur Zusammenführung der Familie eine Frist von drei Jahren abwarten müssen. Die Möglichkeit einer Zusammenführung der Familie soll weiter davon abhängig gemacht werden, dass die Familie keine Sozialhilfe und keine Ergänzungsleistungen bezieht und dass sie über eine bedarfsgerechte Wohnung verfügt. Schliesslich sollen sich die Gesuchstellenden in einer Landessprache verständigen oder zumindest ihre Bereitschaft zum Spracherwerb glaubhaft machen können (Art. 71 Abs. 1 und Abs. 1a Entwurf AsylG).
Im Rahmen der Vernehmlassung sind 49 Stellungnahmen eingegangen. Insgesamt haben 25 Kantone, die KID, die SODK, die VKM, das BVGer, vier politische Parteien, zwei Dachverbände der Gemeinden und Städte und zwei Dachverbände der Wirtschaft sowie 11 weitere interessierte Kreise eine Stellungnahme eingereicht. Die VKM äussert sich in ihrer Stellungnahme nicht dazu, ob die Anpassung der Voraussetzungen für den Familiennachzug von Schutzbedürftigen unterstützt oder abgelehnt wird, sondern gibt lediglich zusammenfassend die Positionen der kantonalen und städtischen Migrationsämter wieder.
Der SAV hat ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
2 Überblick über den Ergebnisbericht
Der Ergebnisbericht weist aus, ob der Vorentwurf positiv, negativ oder skeptisch aufgenommen worden ist und ob Änderungsvorschläge bestehen.
Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Im ersten Teil fasst der Bericht die Ergebnisse zum Vorentwurf zusammen (Ziff. 3). Eine Liste der Teilnehmenden, die eine Stellungnahme eingereicht haben, findet sich in Ziffer 4. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.3
1 SR 142.31
2 SR 142.29
3 Ergebnisbericht der Vernehmlassung unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2019 > EJPD.