Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 12 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Erläuternder Bericht Vernehmlassung Luftreinhalte-Verordnung
5 Änderung anderer Erlasse
Damit die inhaltliche Kohärenz mit den landwirtschaftlichen Rechtsgrundlagen gewährleistet ist und die emissionsmindernden Massnahmen beim Lagern und Ausbringen von Gülle in der Praxis umgesetzt werden, sind gleichzeitig die DZV und die Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL; SR 910.15) anzupassen. Die Vorgaben der LRV betreffend Güllelagerung und -ausbringung sollen auch im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises berücksichtigt werden. Um einen effizienten Vollzug in diesem Zusammenhang zu gewährleisten, soll der Geltungsbereich der VKKL entsprechend auf die LRV ausgeweitet werden. Die Umsetzung der Kontrolle erfolgt via die Kontrollpunktliste von Acontrol. Die entsprechenden Kriterien werden durch das BLW präzisiert. Bei allfälligen Mängeln aufgrund der Kontrolle richten sich die Kürzungen der Direktzahlungen nach Anhang 8 Ziffer 2.11 DZV.
10/12 054.11-00038/00006/00002/S024-1372