Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 12 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Erläuternder Bericht Vernehmlassung Luftreinhalte-Verordnung
6.3 Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit
Die Abdeckung eines offenen Güllelagers führt zu einer etwa 80 prozentigen Minderung der Ammoniakemissionen des Lagers und kann lokal zu einer deutlichen Verbesserung der Immissionssituation beitragen. Gesamtschweizerisch führt die Abdeckung bestehender offener Lager zu einer eher geringen Emissionsminderung von ca. 2 Prozent gegenüber der Abschätzung für 2020, da die Emissionen der Güllelagerung insgesamt nur 11 Prozent der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen ausmachen und bereits 85 Prozent der Güllelager gedeckt sind.
Emissionsarme Ausbringverfahren wurden 2015 für ca. 40 Prozent der Gülle eingesetzt. Bis 2020 dürfte dieser Wert dank der Ressourceneffizienzbeiträge auf gut 45 Prozent ansteigen. Wird angenommen, dass diese Verfahren überall eingesetzt werden, wo es die Topographie erlaubt, wird der Anteil bis gegen 70 Prozent zunehmen. Dies entspricht einer zusätzlichen Reduktion der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft um ungefähr 4 Prozent gegenüber der Abschätzung für 2020. Dies verringert die Stickstoffdeposition und mindert damit verbundene negative Auswirkungen auf empfindliche Ökosysteme, Böden, die Biodiversität und die Gewässer.
Durch den Einsatz emissionsmindernder Massnahmen wird auch die Geruchsbelästigung minimiert, was zu einem verminderten Konfliktpotenzial mit benachbarten Siedlungsgebieten führt.
Ein erhöhter Dampfdruck bei Benzin, dem Bioethanol beigemischt wurde, führt im Sommerhalbjahr insbesondere beim Betanken von Fahrzeugen zu einer Erhöhung der Verdampfungsemissionen. Flüchtige organische Verbindungen, zu denen auch Benzin gehört, sind wichtige Vorläufersubstanzen für die Ozonbildung. Bei Sonneneinstrahlung entsteht bodennahes Ozon unter Mitwirkung von Stickoxiden und VOC (Sommersmog). Zusätzliche Benzinemissionen tragen somit zur Ozonbildung bei. Die Immissionsgrenzwerte für Ozon werden im Sommer an verschiedenen Standorten in der Schweiz regelmässig überschritten. Vor diesem Hintergrund sollte aus Sicht der Luftreinhaltung bzw. des Umwelt- und Gesundheitsschutzes die Dampfdruckausnahme zukünftig wieder abgeschafft werden.
12/12 054.11-00038/00006/00002/S024-1372