Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 12 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Erläuternder Bericht Vernehmlassung Luftreinhalte-Verordnung
6 Auswirkungen
6.1 Auswirkungen auf den Bund, die Kantone oder die Gemeinden
Das Erfordernis einer dauerhaft wirksamen Abdeckung bei Güllelagern auf Verordnungsstufe schafft eine klare Basis für den harmonisierten Vollzug dieser Massnahme. Spezifische diesbezügliche Verfügungen im Rahmen einer Baubewilligung entfallen. Die Kontrolle des Einsatzes von emissionsarmen Verfahren für die Gülleausbringung und der Abdeckung von Güllelagern führt, je nach deren Ausgestaltung, zu geringem zusätzlichem Vollzugsaufwand für die Kantone.
Eine Weiterführung der Dampfdruckausnahme im Sommer hat keine Auswirkungen auf Bund, Kantone oder Gemeinden.
Was gewerblich genutzte automatisch beschickte Backöfen angeht, so müssen mit der aktuellen Regelung die Bewilligungsbehörden festlegen, welche Grenzwerte diese einhalten müssen, da sie in Anhang 3 LRV nicht explizit geregelt sind. Die Aufnahme dieser Kategorie in die LRV schafft hier Abhilfe und sorgt für eine schweizweite Harmonisierung, indem die Anlagen überall gleich gehandhabt werden.
6.2 Auswirkungen auf die Wirtschaft
Schweizweit sind heute ungefähr 90 Prozent der Güllelager abgedeckt, was zeigt, dass diese Massnahme in der Praxis grösstenteils umgesetzt wird. Die zusätzliche Abdeckung betrifft jene Landwirtschaftsbetriebe, die heute noch über offene Anlagen verfügen, bzw. jene Betriebe, die einen Neubau planen. Die Mehrkosten, die bei einem Neubau aufgrund der zusätzlichen Abdeckung entstehen, sind verhältnismässig klein. Es ist davon auszugehen, dass die grosse Mehrheit der in den letzten Jahren gebauten Lager abgedeckt ist. Die nach wie vor offenen Lager sind demzufolge meist älteren Datums und es ist vertretbar, dass diese in absehbarer Zeit im Rahmen einer Erneuerung oder Sanierung mit einer dauerhaften Abdeckung versehen werden müssen.
Über 40 Prozent der Gülle wird heute mittels emissionsarmen Verfahren ausgebracht. Die Einführung dieser Methode wurde seit 2008 durch die Ressourcenprogramme und die Ressourceneffizienzbeiträge beschleunigt. Letztere werden nur gesprochen, wenn die Massnahme für die Betriebe in absehbarer Frist wirtschaftlich tragbar ist. Dies zeigt, dass die Umsetzung in der Praxis funktioniert. Die Kosten für die emissionsarme Ausbringung können verringert werden, wenn die Auslastung der Ausbringgeräte optimiert wird. Dies kann durch deren überbetriebliche Anschaffung oder durch die Auslagerung der Ausbringung an Lohnunternehmen geschehen.
Wird die Dampfdruckabweichung wie vorgesehen um weitere fünf Jahre verlängert, so müssen Treibstoffimporteure und –händler, Raffinerie, Lagerhalter etc. keine Änderungen an ihrer Praxis oder Investitionen in ihre Anlagen vornehmen. Um die angestrebte zukünftige Abschaffung der im Jahr 2010 befristet eingeführten Ausnahme realisieren zu können, werden allerdings seitens der Branche rechtzeitig Anstrengungen notwendig werden. Ansonsten ist damit zu rechnen, dass die Situation auch Mitte des nächsten Jahrzehnts gleich aussehen wird wie 2015 und heute, und dass eine erneute Verlängerung beantragt werden wird.
Eine Erhöhung des maximalen Aschegehalts bei flüssigen biogenen Brennstoffen sorgt für ein breiteres Angebot an solchen Brennstoffen. Dies erleichtert deren Einsatz und stellt einen Vorteil für die Durchführung von Klima-Kompensationsprojekten dar.
Gelten für gewerblich genutzte automatisch beschickte Backöfen überall dieselben Grenzwerte und müssen nicht die kantonalen Behörden die Anforderungen im Einzelfall festlegen, so sorgt dies für Klarheit und Rechtssicherheit. Dies kommt auch den Betreibern entgegen.
11/12 054.11-00038/00006/00002/S024-1372