Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 12 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Erläuternder Bericht Vernehmlassung Luftreinhalte-Verordnung
Im Geltungsbereich von Anhang 3 Ziffer 1 Absatz 1 LRV wurde präzisiert, dass die Emissionsbegrenzungen für Feuerungsanlagen im Anhang auch für gewerblich genutzte Backöfen gelten. Dies wurde bereits vorher von den Vollzugsbehörden so interpretiert, mit der Nennung im Geltungsbereich wurde hier aber Klarheit geschaffen. In Anhang 3 Ziffer 522 Absatz 1 wurden dann die handbeschickten gewerblich genutzten Backöfen in die Grenzwertkategorie der Zentralheizungs- und Einzelherde eingeteilt. Da die entsprechenden automatischen Backöfen in der Ziffer nirgends genannt sind, ergibt sich nun die Situation, dass für diese die LRV keine konkreten Grenzwerte vorgibt und die Vollzugsbehörden sie stattdessen im Einzelfall festlegen müssen (aufgrund von Artikel 4 LRV). Für die automatisch beschickten gewerblich genutzten Backöfen sollen dieselben Grenzwerte gelten wie für die handbeschickten Anlagen. Das schafft rechtliche Klarheit und dient der Harmonisierung des Vollzugs.
7/12 054.11-00038/00006/00002/S024-1372