Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 70 Seiten
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Als Teil ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt hat die EU die AVMD-Richtlinie überarbeitet. Mit der Revision der AVMD-Richtlinie werden der Geltungsbereich ausgeweitet und die Pflichten im Jugendschutz ausgebaut: Die oben erwähnte unterschiedliche Behandlung von Fernseh- und Abrufdiensten wird aufgehoben. Künftig sollen sowohl Fernsehveranstalter wie auch Abrufdienste gegen jegliche Beeinträchtigungen des Jugendschutzes Massnahmen vorsehen, so dass für sie die gleichen Vorgaben gelten. Namentlich sollen die schädlichsten Inhalte (wie grundlose Gewalttätigkeiten und Pornografie) den strengsten Massnahmen wie Verschlüsselung und wirksamen Systemen zur elterlichen Kontrolle unterliegen. Zudem werden Anbieter von Fernseh- und Abrufdiensten verpflichtet, Systeme einzurichten, die auf potenziell schädliche Inhalte ausreichend hinweisen (z.B. durch sog. «Deskriptoren»). Weiter dürfen diese Anbieter die im Rahmen von Jugendschutzmassnahmen erhobenen Daten von Minderjährigen nicht zu kommerziellen Zwecken missbrauchen. Schliesslich wird die Förderung der Ko-Regulierung im Jugendmedienschutz empfohlen.
Zusätzlich werden in der AVMD-Richtlinie neu auch Videoplattformdienste (wie YouTube)
reguliert. Diese organisieren die Speicherung einer grossen Menge von Nutzern erstellter Videos, welche der Öffentlichkeit angeboten werden. Die Anbieterin oder der Anbieter von Videoplattformdiensten fällt zwar keine redaktionellen Entscheide, hat aber geeignete
Massnahmen zum Schutz Minderjähriger zu treffen. Dies entspricht auch dem Prinzip aus Artikel 12 bis 15 der EU-Richtlinie 2000/31 EG über den elektronischen Geschäftsverkehr,
dass «Dienste der Informationsgesellschaft» für die reine Durchleitung sowie das «Caching» oder «Hosting» von Informationen nicht haftbar gemacht werden können, sofern deren
Anbieter keine Kenntnis davon haben. Die in der AVMD-RL vorgesehenen Massnahmen reichen von der Formulierung entsprechender Geschäftsbedingungen über
Meldemechanismen für jugendgefährdende Inhalte bis zu Alterskontrollsystemen und
Systemen zur elterlichen Kontrolle. Abruf- und Plattformdienste im Videospielebereich werden von der Richtlinie nicht erfasst.
Die revidierte AVMD-Richtlinie ist am 28. November 2018 in Kraft getreten und im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert worden. Zur Umsetzung der neuen Bestimmungen haben die EU-Mitgliedstaaten bis am 19. September 2020 Zeit, ihr nationales Recht entsprechend anzupassen. Für die Schweiz ist die AVMD-Richtlinie nicht verbindlich. Jedoch orientiert sich der VE-JSFVG an der AVMD-Richtlinie der EU (vgl. auch Kap. 5.2). Dies ist sinnvoll, damit europaweit ein vergleichbares Jugendschutzniveau gewährleistet werden kann.
Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
Die Schweiz hat 1991 das vom Europarat ausgearbeitete Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (EÜGF)36 ratifiziert. Es legt fest, dass alle Sendungen des Fernsehprogramms im Hinblick auf ihre Aufmachung und ihren Inhalt die Menschenwürde und die Grundrechte anderer achten müssen. Sendungen dürfen weder Pornografie enthalten noch Gewalt unangemessen herausstellen oder zum Rassenhass anstacheln. Ausserdem dürfen Sendungen, die geeignet erscheinen, die körperliche, geistig-seelische oder sittliche Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen, nicht verbreitet werden, wenn anzunehmen ist, dass sie aufgrund der Sende- und Empfangszeit von Kindern und Jugendlichen gesehen werden. Die meisten europäischen Fernsehprogramme, die in der Schweiz empfangen werden können, unterliegen den Bestimmungen dieses Abkommens.
Aktivitäten des Europarats
Der Europarat ist im Bereich des Jugendmedienschutzes ebenfalls unlängst aktiv geworden. Er hat im März 2016 seine Strategie für die Rechte des Kindes (2016 – 2021)37 festgelegt.
Diese setzt als eigenständige Priorität die Rechte des Kindes im digitalen Umfeld fest. Dabei
36 SR 0.784.405
37 https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/koordinierungsstelle-kinderrechte/die-kinderrechte-strategiedes-europarates/ (Stand: 19.02.2019)