Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 70 Seiten

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anwenden, und werden für eine Amtszeit von 2 Jahren ernannt. Es handelt sich dabei

hauptsächlich um Fachleute aus den Bereichen der Psychologie, Medien, Verwaltung und Rechtsberatung, die auf den Jugendschutz in Europa spezialisiert sind. Für die Schweiz nimmt seit 2009 eine Vertretung des Bereichs Kinder- und Jugendfragen des BSV Einsitz im PEGI-Rat.

Als eines der wenigen europäischen Länder hat sich Deutschland dem PEGI-System nicht angeschlossen. Dies hat historische Gründe, da in Deutschland – lange vor der Schaffung von PEGI – seit 1994 das System der «Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle» (USK) besteht. Die USK ist die freiwillige Selbstkontrolle der Videospielewirtschaft und damit die verantwortliche Stelle für die Prüfung von Videospielen in Deutschland.41

Auf internationaler Ebene wurde 2013 die International Age Rating Coalition (IARC)

gegründet. Mit der IARC bündeln die wichtigsten Institutionen für die Alterseinstufung von interaktiven Unterhaltungsmedien von Europa (PEGI, USK), Nordamerika (Entertainment Software Rating Board) sowie Klassifizierungsgremien in Brasilien und Australien ihre Kräfte, um eine Lösung für den globalen Markt von Anwendungen (Apps) und Spielen zu

ermöglichen. Es wurde ein Verfahren geschaffen, mit dem Entwicklerinnen und Entwickler von Apps und Spielen, welche auf digitalen Plattformen angeboten werden, über ein einheitliches System gleichzeitig Alterskennzeichen für mehrere Territorien und Plattformen erhalten. Das System steht allen Entwicklerinnen und Entwicklern zur Verfügung, die ihre Spiele oder Apps über eine teilnehmende digitale Plattform vertreiben. Zurzeit haben folgende Online-

Verkaufsplattformen IARC adaptiert: Google Play Store, Microsoft Windows Store, Nintendo® eShop und Sony PlayStation® Store.

Im Filmbereich existiert kein paneuropäisches System. Viele europäische Länder haben ihr eigenes System entwickelt mit je unterschiedlichen Altersstufen. In der Schweiz wird bereits heute im Rahmen der Selbstregulierung des Schweizerischen Video-Verbands teilweise auf das System aus Deutschland, die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), zurückgegriffen (vgl. Kap. 1.4.1).42 Bei der FSK handelt es sich um eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO), einem Dachverband von film-, fernseh- und videowirtschaftlichen Verbänden Deutschlands. Die in der SPIO zusammengeschlossenen

Wirtschaftsverbände verpflichten ihre Mitglieder, nur von der FSK geprüfte Produkte öffentlich anzubieten. Die FSK führt freiwillige Altersfreigabeprüfungen von Filmen und anderen Trägermedien durch, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung vorgesehen sind. Die Freigabe orientiert sich an fünf Altersklassen (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren) und geschieht auf Antrag. Gegenwärtig entwickelt die FSK in Deutschland gemeinsam mit einer ausländischen Partnerinstitution ein internationales Selbstklassifizierungssystem für audiovisuelle Inhalte. Mit dem System haben Rechteinhaberinnen und -inhaber die Möglichkeit innerhalb weniger Minuten valide Altersklassifikationen für alle filmischen Inhalte zu erhalten. Der

mehrsprachige Fragebogen mit identischen Fragen soll nach einmaliger Beantwortung pro Inhalt (single input) länderspezifische Altersklassifikationen (multiple output) generieren, so dass das System in weiteren europäischen Ländern angewendet werden könnte. Das System soll 2019 betriebsbereit sein.

Ein anderes System, welches bereits in mehreren Ländern (Niederlanden, Island, Slowenien, Türkei) zur Anwendung kommt, ist das vom Niederländischen Institut für die Klassifizierung von audiovisuellen Medien entwickelte Kijkwijzer-System43 (vgl. Kap. 1.3.3).

Für Abruf- und Plattformdienste (bspw. Netflix und YouTube) existiert kein europäisches oder internationales System. Verschiedene Anbieterinnen und Anbieter haben teilweise eigene Kontrollinstrumente (bspw. Meldesysteme) und Massnahmen eingeführt

(Alterseinstufungen, 18+-Rubriken, eingeschränkte Sichtbarkeit, Entfernung des Inhalts). Die

41 Siehe http://www.usk.de/ (Stand: 19.02.2019)

42 Für mehr Informationen siehe http://www.fsk.de (Stand: 19.02.2019)

43 Siehe https://www.kijkwijzer.nl/nicam (Stand: 19.02.2019)