Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/17: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) aufgrund der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU · 18 Seiten
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Teilrevision der CO2-Verordnung
Referenz/Aktenzeichen: S362-0344 Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
SVU-ASEP und SCNAT sind nicht damit einverstanden, dass im Ausland erzielte Emissionsminderungen an das Emissionsziel im Inland angerechnet werden können. Swisscleantech betont, dass eine Anrechnung der EU-Emissionsrechte an das Schweizer Inlandziel auf Anlagen beschränkt bleiben muss, die am EHS teilnehmen, und dass diese Anrechnung transparent kommuniziert werden muss. Dazu ist eine Änderung von Artikel 3 des geltenden CO2- Gesetzes erforderlich. Die SCNAT bedauert, dass in der CO2-Verordnung und im CO2-Gesetz nur die Einhaltung der im Gesetz selber erwähnten Ziele behandelt werden, nicht jedoch die Einhaltung von internationalen Verpflichtungen der UNFCCC oder mit Bezug zu den UN-FCCC-Regeln. Die GPS gibt zu bedenken, dass unter dem vorgeschlagenen System überschüssige Emissionsrechte aus dem Jahr 2015 aus der EU für die Inland-Zielerfüllung der Schweiz für das Jahr 2020 angerechnet werden können.
Die SVP wehrt sich gegen jegliche neuen oder die Erhöhung bestehender Abgaben, Gebühren und Steuern im Bereich der Umwelt- und Klimapolitik.
2.3.3.2 Linking
8 Vernehmlassungsteilnehmende hätten gewünscht, dass die Teilrevision der CO2-Verordnung insofern ergänzt wird, als die vorgesehene Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU durch Begrenzungen oder die Festlegung eines Mindestpreises für Emissionsrechte ergänzt wird (GE, FDP, Association Climat Genève, SGB, Swisscleantech, Travail.Suisse, AEE, SVU-ASEP).
8 Teilnehmende betonen, dass eine einseitige Benachteiligung von Schweizer Unternehmen gegenüber solchen aus der EU vermieden werden muss (BASF, Lonza, Novartis, Cemsuisse, Centre Patronal, Huntsman, Scienceindustries, Swissmem).
Die HkbB fordert, dass zunächst abgewartet werden muss, ob die Verknüpfung der EHS einwandfrei und wie beschrieben bzw. erwartet realisiert werden kann, bevor die Härtefallregelung aufgehoben wird.
Der Kanton GE betont, dass aufgrund seiner Grösse der europäische Markt den Preis für Emissionsrechte vorgeben wird.
SVU-ASEP unterstreicht, dass die Verknüpfung der EHS die Schweiz nicht davon entbinden darf, ein unabhängiges Monitoring einzurichten, welches eine nur auf die schweizerischen Inlandinvestitionen und -aktivitäten bezogene CO2-Bilanzierung ermöglicht.
Die SVP lehnt die Verknüpfung ab, weil sie eine direkte Übernahme von EU-Recht befürchtet. Die GPS ist der Auffassung, dass mit der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme falsche Anreize geschaffen werden. Die SCNAT steht der Verknüpfung kritisch gegenüber.
2.3.3.3 EHS
8 Teilnehmende fordern die Einsetzung eines Aufsichtsgremiums, welches die Entscheidungen der Bundesbehörden in Bezug auf das EHS überprüft (Centre Patronal, Huntsman, BASF, Scienceindustries, Lonza, Swissmem, Novartis, HkbB).
7 Teilnehmende beantragen, dass die bisherigen Abläufe für die Einreichung der Monitoringberichte beibehalten werden (Centre Patronal, Huntsman, BASF, Scienceindustries, Lonza, Swissmem, Novartis).
6 Teilnehmende fordern, dass die Aufwände für die Teilnehmer am EHS so gering wie möglich gehalten werden (FER, Huntsman, BASF, Lonza, Swissmem, Novartis). Der VSF fordert, dass die Kosten, die durch die Umsetzung der Teilrevision entstehen, vorab im Rahmen einer Regulierungsfolgenabschätzung beziffert werden.
Swisscleantech verlangt, dass die Benchmarks und Anpassungsfaktoren regelmässig überprüft und angepasst werden.
11/18 233.11-00008/00005/00004/S362-0344