Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/17: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) aufgrund der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU · 18 Seiten
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Teilrevision der CO2-Verordnung
Referenz/Aktenzeichen: S362-0344 Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
Art. 96
77 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich nicht zu dieser Bestimmung geäussert, 1 Teilnehmer (VSZ) lehnt sie ab.
Der VSZ weist darauf hin, dass die Benachteiligung von Schweizer Betreibern von fossil-thermischen Kraftwerken gegenüber europäischen Betreibern durch den Einbezug in das EHS nicht wegfällt, was zu höheren Strompreisen führen kann.
Art. 96b
64 Teilnehmende haben sich nicht zu diesem Artikel geäussert, 14 Teilnehmende (FDP, VSE, Swisspower, BKW, SVU-ASEP, Huntsman, BASF, Scienceindustries, Lonza, Economiesuisse, Novartis, SGV, HkbB, Swissmem) haben dazu einen Einwand formuliert und 1 Teilnehmer (SVU-ASEP) hat ihn kommentiert.
Die Teilnehmenden, die einen Einwand zu diesem Artikel geltend gemacht haben,
beantragen, dass die Definition der fossil-thermischen Kraftwerke dahingehend präzisiert wird, dass Industrieparks oder grosse Industriestandorte nicht darunter fallen (FDP, Huntsman, BASF, Scienceindustries, Lonza, Economiesuisse, Novartis, SGV, HkbB, Swissmem);
beantragen eine Erhöhung der maximalen Anzahl Betriebsstunden, ab welcher eine Anlage als fossil-thermisches Kraftwerk gilt, von 50 auf 340 (FDP) (VSE, Swisspower) oder 500 (BKW);
beantragen, dass die Kehrichtverbrennungsanlagen vom Geltungsbereich dieses Artikels ausgeklammert werden (SVU-ASEP).
Nach Auffassung des SGV steht dieser Artikel im Widerspruch zum Faktenblatt des BAFU.
Art. 131 Abs. 2 und 4
73 Teilnehmende haben sich nicht zu dieser Bestimmung geäussert, 5 Teilnehmende lehnen diesen Artikel ab oder beantragen eine Anpassung (ZH, GPS, Association Climat Genève, SVU-ASEP, SCNAT).
Die Teilnehmenden, die diese Bestimmung ablehnen, bedauern, dass im Ausland erzielte Emissionsreduktionen an das Schweizer Inlandziel angerechnet werden (ZH, GPS, Association Climat Genève, SVU-ASEP, SCNAT).
Art. 135
68 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich nicht zu dieser Bestimmung geäussert, 10 Teilnehmende lehnen diesen Artikel ab oder beantragen eine Anpassung (BASF, Scienceindustries, Swiss, Lonza, VSZ, Economiesuisse, HkbB, Novartis, Huntsman, Swissmem).
Die Teilnehmenden, die diese Bestimmung ablehnen, beantragen einen Einbezug der betroffenen Interessengruppen und Wirtschaftsverbände im Gemischten Ausschuss des Abkommens (BASF, Scienceindustries, Swiss, Lonza, VSZ, Economiesuisse, HkbB, Novartis, Huntsman, Swissmem).
Anhang 13
76 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich nicht zu dieser Bestimmung geäussert, 2 Teilnehmende (VSF und IATA) haben einen Kommentar dazu formuliert.
Die Vernehmlassungsteilnehmenden, die einen Kommentar dazu formuliert haben,
beantragen, Absatz 3 zu streichen (IATA);
9/18 233.11-00008/00005/00004/S362-0344