Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/17: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) aufgrund der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU · 18 Seiten

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Teilrevision der CO2-Verordnung

Referenz/Aktenzeichen: S362-0344 Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

2.3.3.6 Versteigerungen

9 Teilnehmende lehnen jegliche Intervention des BAFU in den Versteigerungsprozess ab (Centre patronal, Huntsman, BASF, Scienceindustries, Lonza, VSZ, HkbB, Novartis, Swissmem).

2.3.3.7 Totalrevision des CO2-Gesetzes

Der Kanton VD fordert den Bundesrat auf, sich nach Kräften für die Umsetzung wirksamer und realisierbarer Massnahmen einzusetzen, damit das Ziel einer Senkung der Emissionen um 50 Prozent bis 2030 erreicht werden kann.

Der Kanton ZH beantragt, dass für die neue Handelsperiode ab 2021 das Cap für die nächste Handelsperiode in Übereinstimmung mit dem Vorgehen der EU angepasst wird, dass die Reduktion auch auf das Cap für Luftfahrzeuge angewendet wird und dass Emissionsminderungszertifikate ab 2021 auch im Schweizer EHS nicht mehr abgegeben werden können.

Der SSV erwartet, dass bis spätestens Ende 2020 ein griffiges und ambitioniertes CO2-Gesetz verabschiedet wird, um die gesetzliche Grundlage für die Weiterführung des EHS und die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Erreichung der klimapolitischen Ziele auf Kantons- und Gemeindeebene zu schaffen.

Der SBV teilt mit, dass er im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes ein zusätzliches Instrument zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Flugverkehr unterstützen wird.

Der VSZ hat im Zusammenhang mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes unter anderem die folgenden Forderungen gestellt: Berücksichtigung produkt- und standortspezifischer Eigenheiten, Begrenzung der CO2-Abgabe auf CHF 120.–/tCO2eq, Verzicht auf branchenspezifische nationale und internationale Zielvorgaben und folglich die Möglichkeit auch für Nicht-EHS-Teilnehmer, ausländische Emissionsminderungszertifikate zu verwenden.

Nach Ansicht der AEE ist und bleibt das zentrale Instrument zur Verminderung von Treibhausgasemissionen die CO2-Abgabe, die als Lenkungsmassnahme und nicht als fiskalisches Instrument konzipiert ist. Deren künftige Ausgestaltung in der Schweiz hänge jedoch vom Ausgang der Revision des CO2-Gesetzes ab, die weiterhin im Parlament hängig ist.

2.3.4 Beurteilung der Umsetzung

2.3.4.1 Stellungnahmen der Kantone

Mit Ausnahme des Kantons VD, welcher hervorhebt, dass die Kompensationsmassnahmen im Rahmen der internationalen Vereinbarung und die Kontrollmechanismen auf kantonaler Ebene nicht ausreichen, um dem gegenwärtigen Trend der Zivilluftfahrt entgegenzuwirken, hat sich kein Kanton zur Umsetzung geäussert.

2.3.4.2 Stellungnahmen der anderen Teilnehmenden

IATA und Swiss heben hervor, dass die Einbindung der Zivilluftfahrt in das Emissionshandelssystem nicht mit dem System CORSIA nach Anhang 16 des Chicago-Übereinkommens vereinbar ist.

Die HkbB fordert, dass nicht den Kantonen, sondern dem BAZL die Aufgabe übertragen werde, zu prüfen, ob die Luftfahrzeugbetreiber ihren Meldepflichten nachkommen.

Die FDP verlangt, dass sich die technische Umsetzung auf Verordnungsebene so weitgehend wie möglich an den EU-Standards orientiert, damit für die Unternehmen gleich lange Spiesse geschaffen werden.

Der SSV erwartet vom Bund, dass er aufzeigt, wie die CO2-Emissionen hauptsächlich im Inland effektiv gesenkt werden können. Viele Schweizer Städte prüften derzeit, ob sie im Hinblick

13/18 233.11-00008/00005/00004/S362-0344