Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/17: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) aufgrund der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU · 18 Seiten

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Teilrevision der CO2-Verordnung

Referenz/Aktenzeichen: S362-0344 Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

Die 2 Vernehmlassungsteilnehmenden, die einen Einwand geltend gemacht haben (Swiss, HkbB), fordern, dass dem BAZL die Aufgabe übertragen werde, zu prüfen, ob die Luftfahrzeugbetreiber ihren Meldepflichten nach Artikel 40 Absatz 2 und Artikel 53 Absatz 1 nachkommen und ob die gemeldeten Informationen vollständig und nachvollziehbar sind.

Art. 57

76 Teilnehmende haben sich nicht zu dieser Bestimmung geäussert. 2 Teilnehmende (SGB und SCNAT) befürworten sie.

Die beiden Vernehmlassungsteilnehmenden, die diese Bestimmung befürworten, begrüssen

 die präzisierten und verschärften Regelungen zum Emissionshandelsregister und zur Positionslimite für Händler (SGB und SCNAT);

 die präzisierten und verschärften Regelungen zur Kontoeröffnung und -führung und zur Veröffentlichung der Transaktionsdaten (SGB);

 die Überprüfung bereits bestehender Konten alle drei Jahre (SCNAT).

Art. 58

77 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich nicht zu dieser Bestimmung geäussert, 1 Teilnehmer (SGV) hat dazu einen Einwand formuliert.

Der SGV bedauert die Einführung einer notariellen Bestätigung. Diese ist zwar auch in der Europäischen Union vorgeschrieben, führt aber zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Art. 59a

77 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich nicht zu dieser Bestimmung geäussert, 1 Teilnehmerin (SCNAT) hat dazu einen Einwand formuliert.

Die SCNAT bedauert, dass die Regelung zur Ablehnung einer Kontoeröffnung weniger strikt ist als in der EU-Registerverordnung und dass keine Analyse der Registerdaten vorgesehen ist, die zum Aufdecken von Missbrauch beitragen würde.

Art. 65

75 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich nicht zu dieser Bestimmung geäussert, 2 Teilnehmende (VSZ und SCNAT) haben dazu einen Einwand formuliert und 1 Teilnehmer (LU) kommentiert sie.

Der Kanton LU beantragt eine Präzisierung der Daten, welche im Register erfasst werden.

Die SCNAT begrüsst die öffentliche Zugänglichkeit von Transaktionsdaten einschliesslich der Kontonummern, beantragt jedoch, dass die Anforderung strikter formuliert wird, indem «kann [...] veröffentlichen» durch «veröffentlicht» ersetzt wird.

Aus Sicht des VSZ lässt die Liste der zu publizierenden Informationen die Wahrung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses sehr zweifelhaft erscheinen. Falls der Artikel nicht entsprechend geändert wird, beantragt er, dass die Offenlegung der Preisbildung für die Versteigerung zu den Angaben hinzugefügt wird, welche veröffentlicht werden.

Art. 79

77 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich nicht zu dieser Bestimmung geäussert, 1 Teilnehmer (VSZ) hat dazu einen Einwand formuliert.

Aus Sicht des VSZ lässt die Liste der zu publizierenden Informationen die Wahrung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses sehr zweifelhaft erscheinen; der Verband beantragt daher eine entsprechende Änderung des Artikels.

8/18 233.11-00008/00005/00004/S362-0344