Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/17: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) aufgrund der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU · 18 Seiten
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Teilrevision der CO2-Verordnung
Referenz/Aktenzeichen: S362-0344 Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
wünschen eine Begründung dafür, weshalb die höchstzulässige Startmasse weniger als 5700 kg beträgt (VSF).
Anhang 15
77 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich nicht zu dieser Bestimmung geäussert, 1 Teilnehmerin (Association Climat Genève) hat dazu einen Einwand formuliert.
Die Association Climat Genève beantragt, den Benchmark für die Berechnung der Menge der Emissionsrechte nach unten zu korrigieren.
Anhang 16
76 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich nicht zu dieser Bestimmung geäussert, 2 Teilnehmende (Association Climat Genève, SVU) haben dazu einen Einwand formuliert.
Die Association Climat Genève und der SVU fordern, dass die Nachhaltigkeitskriterien für die eingesetzte Biomasse denjenigen der Schweizer Gesetzgebung entsprechen, welche strenger sind als diejenigen der Europäischen Union.
2.3.3 Weitere Vorschläge und Bemerkungen
2.3.3.1 Allgemeines
9 Teilnehmende begrüssen den Vorschlag zur Teilrevision der CO2-Verordnung (GR, TG, SP, glp, FDP, InfraWatt, Ökostrom, SVU-ASEP, SSV). Der SBV begrüsst den Einbezug der Zivilluftfahrt in das Emissionshandelssystem. Travail.Suisse begrüsst die Einbindung der Zivilluftfahrt und der fossil-thermischen Kraftwerke. Economiesuisse begrüsst, dass der vorgeschlagene Entwurf es ermöglichen wird, Emissionseinsparungen dort zu realisieren, wo die grössten Reduktionen pro investierten Franken erzielt werden.
14 Teilnehmende begrüssen es, dass die Teilrevision der CO2-Verordnung für die Schweizer Unternehmen Planungssicherheit und gleichwertige klimapolitische Rahmenbedingungen wie für ihre europäischen Konkurrenten schafft (SVP, FER, VSE, ECO SWISS, Huntsman, BASF, Scienceindustries, Lonza, Cemsuisse, HkbB, Novartis, Swissmem, Swisspower, SSV).
5 Teilnehmende sind der Auffassung, dass die Revision zu wenig weit geht (VD, VS, Swisscleantech), namentlich im Bereich der Zivilluftfahrt (SSV, Travail.Suisse). 3 Teilnehmende fordern als Ergänzung die Einführung einer Flugticketabgabe (glp, Swisscleantech, Travail.Suisse). Der SSV ist der Ansicht, dass der Emissionshandel nur eine ergänzende Strategie zur CO2-Reduktion sein kann.
Aus der Sicht der HkbB sollen die generierten Staatseinnahmen vollumfänglich für Umweltprojekte zur Minderung von CO2-Emissionen eingesetzt werden und nicht in das allgemeine Budget übergehen.
Der SGV und Swiss halten es für wichtig, dass die Schweiz keine anderen Regeln über die Verminderung der CO2-Emissionen beschliesst als jene, die die EU beschlossen hat (kein «Swiss-Finish»).
8 Teilnehmende sind der Auffassung, dass der Entwurf nicht geeignet ist, um die Emissionen der Industrie und der Luftfahrt zu senken, und fordern die Errichtung eines Monitorings, auf dessen Grundlage weitere Massnahmen vorzuschlagen sind, falls die Emissionen der grössten Emittenten tatsächlich nicht entsprechend dem Ziel des Übereinkommens von Paris gesenkt werden (Greenpeace, KlimaSeniorinnen, KLUG, Pro Natura, SES, Stiftung Pusch, VCS, WWF). 6 Teilnehmende zeigen sich erstaunt darüber, dass die Verwaltung Anpassungen und Erweiterungen der CO2-Reglementierung vornimmt, die keine Verbesserung des Klimaschutzes bewirken, nur ein Jahr gültig sind und eine Verwässerung des bisherigen Reduktionsziels verursachen (KlimaSeniorinnen, KLUG, Pro Natura, Stiftung Pusch, VCS, WWF).
10/18 233.11-00008/00005/00004/S362-0344