Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/20: Anpassung der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (ERV) · 53 Seiten
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Änderung der Eigenmittelverordnung (Besonders liquide und gut kapitalisierte Institute,
Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften, TBTF – Parent-Banken)
Verteilung der Banken Anstieg in Basispunkten (1 Bp = 0,01 %)
Tabelle 1: Anstieg der Kapitalanforderungen von Standardansatzbanken aufgrund der Erhöhung der Risikogewichte für Wohnrenditeliegenschaften 10%-Quantil16
im Mittel35
90%-Quantil59
Quelle: SNB und FINMA.
3.3.2 Versicherer
Bezüglich Versicherer bezeichnet die FINMA den Standardansatz nach Basel III mit einigen Anpassungen als Standardmodell für das Kreditrisiko im SST.42 Eine Erhöhung der Risikogewichte für Hypotheken auf Renditeliegenschaften in der ERV wird daher im SST-Standardmodell automatisch nachvollzogen.
25 von rund 140 Versicherer sind am Hypothekarmarkt aktiv und daher grundsätzlich von der vorgesehenen Neuregelung betroffen.43 Für Versicherer sind jedoch keine zur Hypo_B-Erhebung vergleichbaren Daten zur Unterscheidung von Hypotheken für selbstgenutztes Wohneigentum und solchen für Wohnrenditeliegenschaften verfügbar. Unter Annahme eines zu Banken identischen Anteils an Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften und gestützt auf den Hypothekarmarktanteil der Versicherer von rund 4 Prozent, ist für Versicherer maximal von zusätzlichen Kapitalkosten im Umfang von rund CHF 7 Mio. auszugehen. Dies entspricht lediglich rund 0,1 Promille des Eigenkapitals der am Hypothekarmarkt tätigen 25 Versicherer. Anekdotische Evidenz legt zudem nahe, dass Versicherer mehrheitlich selbstbewohntes Wohneigentum finanzieren.
3.3.3 Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer
Im Vordergrund der Massnahme steht die Erhöhung bzw. Aufrechterhaltung der Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber Preiskorrekturen im Segment der Wohnrenditeliegenschaften. Zudem soll die Massnahme helfen, dem weiteren Aufbau von Tragbarkeitsrisiken entgegen zu wirken. Durch die Überwälzung der Kosten der höheren Eigenmittelanforderungen für Kredite mit hohem Belehnungsgrad auf die Kreditnehmer kann es zu einem Anstieg der Hypothekarzinsen bei diesen Krediten kommen. Falls dabei eine gewisse dämpfende Wirkung auf das Segment der Kredite für Wohnrenditeliegenschaft auftritt, wäre dies ein erwünschter Nebeneffekt. Kreditnehmende im Segment der Wohnrenditeliegenschaften umfassen ungefähr zu gleichen Teilen kommerzielle Immobilieninvestoren und private Haushalte.44
Abbildung 2 zeigt, dass die vorgesehene Massnahme nur bei einem kleinen Teil der Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften zu einer deutlichen Erhöhung der Risikogewichte führt. Die Abbildung zeigt ferner, dass neue Hypotheken öfter als bestehende von moderat erhöhten Risikogewichten betroffen sind. Unter Annahme gleichbleibender Belehnungsgrade unterliegen rund 40 Prozent der neuen Hypotheken (LTV von 70–80 Prozent) einer moderaten und rund 10 Prozent (LTV von über 80 Prozent) einer deutlichen Erhöhung der Risikogewichte. Von den bestehenden Hypotheken sind ca. 20 Prozent der Kredite (LTV von 70–80 Prozent) von einer moderaten und ca. 5 Prozent der Kredite (LTV von über 80 Prozent) von einer deutlichen Erhöhung der Risikogewichte betroffen. Obwohl die Risikogewichte für Kredite mit hohem Belehnungswert spürbar ansteigen, sind nur geringe Auswirkungen auf Kreditnehmende zu erwarten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die teilweise hohen nominellen Risikogewichte einzelner Tranchen über alle Tranchen betrachtet keine vergleichbar grosse Erhöhung der
42 FINMA (2019): Technische Beschreibung Standardmodell Kreditrisiko, abrufbar unter: https://www.finma.ch > Überwachung > Versicherungen > Schweizer Solvenztest SST > Technische Beschreibungen > Technische Beschreibung Standardmodell Kreditrisiko.
43 Dies umfasst 13 Schadenversicherer, 10 Lebensversicherer und je 1 Rück- und Krankenversicherer, vgl. FINMA Versicherer Report 2017. Abrufbar unter:http://www.versichererreport.finma.ch/reportportal/.
44 Basierend auf Informationen aus der HYPO_B-Erhebung.