Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/20: Anpassung der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (ERV) · 53 Seiten
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Änderung der Eigenmittelverordnung (Besonders liquide und gut kapitalisierte Institute,
Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften, TBTF – Parent-Banken)
Durchschnittsgewichte bedeuten. Zur Illustration dienen zwei Beispiele: Das durchschnittliche Risikogewicht für Kredite mit einem Belehnungswert von 75 Prozent steigt von 39 auf 45 Prozent an, jenes eines Kredits mit Belehnungswert von 85 Prozent von bisher 45 auf inskünftig 60 Prozent. Selbst unter sehr konservativen Annahmen45 steigt der Zinssatz für Kredite mit hohen LTV um höchstens 30 Basispunkte an. Dies entspräche zusätzlichen Zinskosten von insgesamt höchstens rund CHF 80 Mio. für Hypothekarschuldnerinnen und -schuldner im Bereich der Wohnrenditeliegenschaften. Aufgrund der aktuellen Marktsituation bezüglich Mietwohnungen ist jedoch nicht mit einer Überwälzung dieser Kosten auf Mieterinnen und Mieter zu rechnen. Zudem wäre dieser Anstieg deutlich geringer als der gegenläufige Effekt der Reduktion des allgemeinen Zinsniveaus seit 2008.
Abbildung 2: Bestehende LTV-Verteilung der Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaf-
ten vs. Anpassung der Risikogewichtung
Quelle: SNB.
3.3.4 Immobilienmarkt und Finanzstabilität
Es ist nicht zu erwarten, dass die vorgesehene Massnahme eine allfällige schockartige Preiskorrektur am Immobilienmarkt auslöst. Allenfalls könnte eine Signalwirkung der Massnahme einen Beitrag gegen die weitere Überhitzung am Markt leisten. Nicht auszuschliessen ist aber, dass andere Faktoren, wie z. B. ein starker Zinsanstieg, inskünftig eine deutliche Preiskorrektur am Immobilienmarkt auslösen.
Die Massnahme stärkt die Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber Preiskorrekturen und liefert damit einen Beitrag zur Begrenzung der Ausfälle, die im Bankensystem im Falle einer Preiskorrektur am Immobilienmarkt auftreten könnten. Selbst wenn die Banken aufgrund der zusätzlichen Anforderungen nur wenig neues Kapital beschaffen, wird durch die vorgesehene Massnahme die Finanzstabilität gestärkt: Die zusätzlichen Anforderungen binden Kapital, damit dieses unabhängig von allfälligen Strategiewechseln der betroffenen Banken in einer Korrekturphase zur Verlustabsorption zur Verfügung stünde.
45 Die Schätzung basiert auf denselben Annahmen wie die Angabe zu den Finanzierungskosten im vorangegangenen Abschnitt: Die Kosten der Banken für ihr Eigenkapital sind 10 Prozent höher als jene für ihr Fremdkapital, und die Fremdkapitalkosten sind nicht risikosensitiv. Zudem wird eine volle Überwälzung der höheren Eigenmittelkosten auf den Kreditnehmer unterstellt. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen durchschnittlichen Eigenkapitalrendite verringert sich der Effekt auf 18 Basispunkte.