Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 52 Seiten
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sondere dank steuerfreier Kapitalgewinne. Internationale Einrichtungen wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder der Internationale Währungsfonds (IWF) haben der Schweiz in ihren Länderberichten mehrfach empfohlen, im Hinblick auf die Finanzstabilität die steuerlichen Anreize zur Bruttoverschuldung privater Haushalte zu beheben. Auch der vom Bundesrat eingesetzte Beirat Zukunft Finanzplatz wies darauf hin, dass im gegenwärtigen Steuersystem für private Haushalte wesentliche Anreize zur Hypothekarverschuldung bestünden, die aus Sicht der schweizerischen Finanz- und Makrostabilität als problematisch zu beurteilen seien. Entsprechend empfahl er dem Bundesrat im März 2016, mit einer Gesetzesvorlage einen Systemwechsel anzustreben.23
Auch eine gemischte Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) kam unter dem Vorsitz der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in ihrem am 10. Juni 2016 veröffentlichten Bericht zum Schluss, bezüglich der Verschuldungsanreize im Steuersystem bestehe Handlungsbedarf.24 Das heutige Steuersystem für Privatpersonen setze insbesondere Anreize, die Bruttoverschuldung hoch zu halten. Der Bericht dieser Arbeitsgruppe weist nach, dass die Hypothekarverschuldung in der Schweiz im internationalen Vergleich sehr hoch ist und in den letzten Jahren sukzessive zugenommen hat. Lediglich in Dänemark, den Niederlanden und Norwegen fällt die Verschuldung in Relation zum verfügbaren Jahreseinkommen höher aus.
23 https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/44350.pdf
24 https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-62128.html