Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 52 Seiten
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Einkommen versteuert werden müsse, während sich gleichzeitig das reale Einkommen mit dem Eintritt der Rente deutlich verringere. Hinzu kommt nach Ansicht der Kommission, dass vor allem Vermögende das heutige System missbrauchen und zur Steueroptimierung nutzen könnten, indem sie mit der Hypothek andere Anlagen und nicht ihre Liegenschaft finanzierten. Abgesehen davon ist die Kommission der Meinung, der administrative Aufwand der kantonalen Steuerverwaltungen zur Erhebung des Eigenmietwerts sei gross und angesichts des daraus resultierenden Steuerertrags nicht gerechtfertigt.
Die Kommission stellt fest, es habe in den letzten Jahren verschiedene Anläufe für einen Systemwechsel gegeben, auch der Bundesrat selber sei aktiv geworden, allerdings habe keiner dieser Anläufe zum Ziel geführt. Der Bundesrat habe deshalb bekanntgegeben, er werde angesichts der mangelnden Mehrheitsfähigkeit aller bisherigen Vorlagen und Vorstösse, sei es im Parlament oder in Volksabstimmungen, auf weitere Vorlagen in diesem Bereich verzichten. Damit bleibe die Initiative dem Parlament überlassen.
Vor diesem Hintergrund hat es sich die Kommission zur Aufgabe gemacht, einen Systemwechsel zu bewerkstelligen, der in sich konsistent, ausgewogen und finanziell verkraftbar ist. Entsprechend dem Wortlaut ihrer Kommissionsinitiative legt sie einen Vorentwurf vor, der langfristig betrachtet möglichst haushaltneutral wirken, keine widerrechtlichen Disparitäten zwischen Mieterinnen und Mietern und Wohneigentümerinnen und -eigentümern entstehen lassen und entsprechend den Verfassungsbestimmungen das Wohneigentum fördern soll.
2.4.2 Zentrale Anliegen
Das finanzielle Gleichgewicht, d. h. die Haushaltneutralität, sowie die Gleichbehandlung von Mieterinnen und Mietern einerseits und Eigentümerinnen und Eigentümern andererseits sind zentrale Ziele der Kommission. Ebenso wichtig ist ihr die Reduktion der Verschuldungsanreize: In Anbetracht mehrerer Berichte – des IWF, der OECD, der Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie sowie der bereits genannten Arbeitsgruppe unter der Leitung der ESTV (vgl. Ziff. 2.3.3 bzw. Fussnote 24) –, die alle darlegen, dass die Verschuldung der privaten Schweizer Haushalte weltweit eine der höchsten ist, scheint es der Kommission dringend geboten, die Anreize zu einer hohen Verschuldung beim selbstbewohnten Wohneigentum zu reduzieren. Sie will damit in erster Linie die Stabilität des Finanzmarktes schützen, da eine zu hohe Verschuldung Gefahren birgt, die durchaus systemrelevant sein können. Die Kommission will vermeiden, dass es nochmals zu einer Situation wie in den 1990er-Jahren kommt. Damals liess das plötzliche Ansteigen der Zinsen die Immobilienpreise zusammenbrechen, was eine Bankenkrise auslöste. Sie will auch verhindern, dass beim früher oder später zu erwartenden Zinsanstieg eine Reihe von Wohneigentümerinnen und -eigentümern ihre Liegenschaften nicht mehr halten könnten. Wäre dies der Fall, so wäre das Steuersystem in der Schweiz ihrer Meinung nach nämlich mitverantwortlich, weil die Verschuldung mit dem heutigen System steuerlich gefördert wird.