Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/22: Änderung des Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge) · 59 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Unternehmensnachfolge

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.300059 / 232.1/2019/00001

• Die Angemessenheit von Anpassungen des kantonalen Steuerrechts an Änderungen des

Bundesrechts ist zu prüfen.101

• Bedauert werden die fehlende Diskussion über die steuerrechtliche Behandlung von Un-

ternehmensnachfolgen durch nicht steuerprivilegierte Personen und deren Stellenwert bei gescheiterten Unternehmensnachfolgen. Gerade weil diese Thematik die kantonale Steuerhoheit betrifft, drängt sich eine vertiefte Auseinandersetzung damit auf.102

• Die Unternehmensnachfolge durch Geschwister, die faktische Lebenspartnerin oder den

faktischen Lebenspartner oder Dritte (z. B. durch langjährige Mitarbeitende) hingegen wird aufgrund der hohen steuerlichen Belastung in vielen Fällen verunmöglicht. Aktuell zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass die klassischen familieninternen Unternehmensnachfolgen (an Nachkommen) stetig abnehmen. Fehlt es an übernahmewilligen Nachkommen oder hat die Erblasserin oder der Erblasser keine Nachkommen, wird davon ausgegangen, dass auch zukünftig der wichtigste Grund für ein Scheitern einer unentgeltlichen Unternehmensnachfolge die steuerliche Belastung der übernehmenden Person sein wird. Immerhin wird durch die Vorlage die Belastung durch erbrechtliche Ansprüche gemildert, wodurch allenfalls ein etwas grösserer finanzieller Spielraum entstehen kann. Ob diese Massnahmen jedoch zu einer merkbaren Erleichterung der Unternehmensnachfolge führen werden, wird nicht abschliessend dargelegt. Daher sollte die vorliegende Diskussion über die Erleichterung der Unternehmensnachfolge dafür genutzt werden, steuerrechtliche Hindernisse zu thematisieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich die Auswirkungen der vorliegenden Revision auf einen kleinen Teil der Unternehmensnachfolge beschränken und man dadurch dem angestrebten Ziel, möglichst viele bestehende Arbeitsplätze zu erhalten, nur bedingt näherkommt. Es sollte geprüft werden, ob und gegebenenfalls wie auf Bundesebene die nötigen Weichen gestellt werden können, damit die Unternehmensnachfolge für nicht steuerprivilegierte Übernehmende erleichtert werden kann.103

Verschiedenes

• In den im Bericht angegebenen Statistiken wird erwähnt, dass jährlich bei ca. 3400 Unter-

nehmen Finanzierungsprobleme aufgrund der erbrechtlichen Regelungen auftreten könnten. Damit ist jedoch noch nicht gesagt, in wie vielen Fällen diese Regelungen auch tatsächlich zu Finanzierungsproblemen führen. Wie viele Unternehmensnachfolgen infolge der heute geltenden erbrechtlichen Regelungen scheitern, geht aus den im Bericht erwähnten Statistiken nicht hervor. Damit überhaupt über die Wirksamkeit und die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen entschieden werden kann, sollte eine vertiefte Abklärung vorgenommen werden. Dadurch könnte insbesondere statistisch ermittelt werden, wie viele Unternehmensnachfolgen an den erbrechtlichen Bestimmungen gescheitert sind und welche Gründe dafür verantwortlich waren. Zudem lässt sich auf diesem Weg auch ermitteln, ob es sich bei den erbrechtlichen Hindernissen um die wichtigsten Hinderungsgründe handelt oder ob andere finanzielle Hindernisse wie Steuerfolgen einen grösseren Einfluss auf gescheiterte Unternehmensnachfolgen haben.104

• Zahlreiche Begriffe und Bedingungen müssen durch die Rechtsprechung geklärt wer-

den.105

• Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Umverteilung von Vermögen im Revisions-

entwurf berücksichtigt wurde. Zwei Prozent der Weltbevölkerung halten mehr als fünfzig Prozent des weltweiten Vermögens. Einzelne Familien bewahren ihr Vermögen und damit

101 NE, S. 2; TI, S. 1.

102 SNV, S. 2.

103 SNV, S. 3.

104 SNV, S. 2.

105 JuCH, S. 3.