Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/23: STAF: Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern · 16 Seiten

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1 Ausgangslage

In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 ist das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen worden.

Die STAF erfordert unter anderem Ausführungsbestimmungen zum steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und zu den Verordnungen des Bundesrates und des EFD über die pauschale Steueranrechnung (neu: Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern).

Zu den Ausführungsbestimmungen zur Patentbox und zur Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) wurde bereits im Jahr 2017, zusammen mit dem Entwurf über die Steuervorlage 17 (damalige Bezeichnung der STAF), eine Vernehmlassung durchgeführt.

Die STAF und die Ausführungsbestimmungen sollen auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten.

2 Grundzüge der Vorlage

Die Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern enthalten Anpassungen an die Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften, die Einführung der Patentbox sowie die Steueranrechnung für Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften. Darüber hinaus schlägt der Bundesrat vor, dass die Verteilung des Steueranrechnungsbetrags auf Bund und Kantone/Gemeinden nicht mehr pauschal, sondern effektiv erfolgen soll. Zudem soll bei teilweiser Besteuerung (z.B. Teilbesteuerung von Dividenden natürlicher Personen) keine Kürzung der Anrechnung mehr erfolgen.

Die Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen definiert die Eckwerte in Bezug auf die Berechnung des für den Zinsabzug qualifizierenden Sicherheitseigenkapitals. Ausserdem enthält sie Ausführungen zur Bestimmung des anwendbaren Zinssatzes und zur Berechnung der Höhe des Zinsabzugs.

3 Vernehmlassung

3.1 Vernehmlassungsverfahren

Am 10. April 2019 beauftragte der Bundesrat das EFD, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zu der Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und zu den Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern durchzuführen. Dieses dauerte bis zum 17. Juli 2019.

Eine Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden (49) befindet sich im Anhang.

3.2 Auswertung

Angesichts der grossen Anzahl abgegebener Stellungnahmen können nicht sämtliche Vorschläge und Begründungen einzeln wiedergegeben werden. Im Interesse der Übersichtlichkeit werden deshalb insbesondere die hauptsächlichen Argumente wiedergegeben. Vernehmlassungsteilnehmende, die sich in ihrer Stellungnahme einer anderen anschliessen, werden jeweils einzeln genannt.

Für Einzelheiten sei auf die eingereichten Stellungnahmen verwiesen. Diese können unter

https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2019.html#EFD abgerufen werden.