Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 47 Seiten
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zen nähmen zudem kontinuierlich zu und der nationalen beziehungsweise interkantonalen Koordination komme verstärkte Bedeutung zu (AG). Die Oberaufsicht durch den Bund stelle sicher, dass die Verkehrserschliessung interkantonal nach den gleichen Standards erfolge (NW, VD, BOS). Bei der Variante «Kantonalisierung» wären mehr Bestelldifferenzen (ZG) zwischen den Kantonen zu erwarten und der Einfluss der Besteller gegenüber den nationalen Transportunternehmen würde geschmälert (VD). Es sei auch wichtig, dass der Fern-, Güter- und Regionalverkehr sowie die Bahninfrastruktur integral geplant würden und eine nationale Koordination mit der Bahninfrastruktur stattfände (SZ, SO, SH). Weiter wird angefügt, es wäre nachteilig, wenn landesweite öV-Systeme einzelnen Kantonsinteressen untergeordnet würden (TL, TRAVYS, TRN, IGöV, transfair). Der RPV ist gemäss dem Grossteil der Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmenden eine Verbundaufgabe; der Bund dürfe sich nicht aus der Definition des Grundangebots zurückziehen (5 Kantone, CVP, BERN-MOBIL). Der Bund solle einen schweizweiten finanziellen Ausgleich schaffen (ABAG, MGB). Zusätzlich wird vorgeschlagen, die totale Entflechtung der Bestell- und Finanzverantwortung im Bus- und allenfalls Bahnbereich im Rahmen des allgemeinen Projektes «Aufgabenteilung II» zu prüfen (ZH,
VBG, VBZ, ZVV). Weiter wird vorgeschlagen, statt einer Kantonalisierung sei eine Regionalisierung der RPV-Bestellungen anzustreben (UR, BLS, MGB).
Mit NEIN antworten die economiesuisse und der tpg. Die economiesuisse führt aus, dass die Möglichkeiten mit der Variante «Kantonalisierung» offengehalten werden müsse. Im Rahmen der «Aufgabenteilung II» erfolge eine gesamtheitliche Betrachtung, die allenfalls zur vertieften Prüfung der Variante «Kantonalisierung» führen solle.
Die WEKO lässt die Beantwortung der Frage offen, da aus wettbewerblicher Sicht zusätzliche Informationen für eine Beurteilung nötig wären.
Frage 4b: Ist die Thematik im Rahmen des generellen Projektes «Aufgabenteilung II» neu aufzurollen?
Grundtenor
Auf diese Frage sind 77 Antworten eingegangen. Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden (54 von 77) ist der Meinung, dass die Thematik nicht mehr im Rahmen des Projektes «Aufgabenteilung II» aufzurollen ist. Das öV-System solle möglichst einheitlich finanziert und integral geplant werden. Die befürwortende Minderheit (23 von 77) findet, dass die Frage der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantone, aber auch die Frage der Lastentragung zwischen städtischen und ländlichen Kantonen, neu zu betrachten ist. Ausserdem sind die Befürworter der Meinung, dass verschiedene Verbundaufgaben entflechtet werden müssen.