Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 47 Seiten

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Eine klare Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden lehnt eine erneute Prüfung der Thematik im Rahmen des Projekts «Aufgabenteilung II» ab (NEIN). Das öV-System solle möglichst einheitlich finanziert und integral geplant werden (SH, TG). Der öffentliche Verkehr solle in Verkehrsräumen bestellt werden und diese stimmten nicht immer mit den Kantonsgrenzen überein (AG, SP, SGB, 7 TU, VöV). Die Kantonalisierung hebe Schnittstellen nicht auf, sondern verschiebe sie oder kreiere neue (AG). In der Realität seien die Verkehrsströme in der kleinräumigen Schweiz sehr verflochten (Anteil interkantonale Bahn: 60%; Anteil interkantonale Linien Bus/Schiff: 15%) (SP, PostAuto, SBB, TL,

TRN, VöV). Wichtig sei, dass in den koordinierten Politikbereich des öffentlichen Verkehrs keine kantonalen Einzelinteressen einflössen (SP). Vermerkt wird zudem, dass das schweizerische System nicht mit den Dimensionen des deutschen Systems vergleichbar ist (AG). Die Bestellung des RPV ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen (5 Kantone). Der RPV sei ein nationales Anliegen und ihm soll auch nationale Bedeutung geschenkt werden (SP, PostAuto, SOB, TL, TRN). Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Thematik bereits während des Reformprojekts umfassend geprüft und abgelehnt wurde (VS, GE). Eine erneute Prüfung sei zudem nicht nötig, da mit beiden Varianten der jetzigen Vorlage die drei Rechtsgrundsätze (Subsidiarität, Steueräquivalenz und die organisatorische und finanzielle Autonomie der Kantone) eingehalten werde (GE).

Frage 5: Sind die neuen Finanzierungsmöglichkeiten für Innovationen im öV- Bereich zweckmässig und ausreichend?

Grundtenor

Es sind 78 Antworten zu dieser Frage eingegangen. Für rund zwei Drittel (50 von 78) sind die Mittel für Innovationen im öV-Bereich nicht zweckmässig und ausreichend. Ein Grossteil der Teilnehmenden ist der Meinung, dass die Mittel zu knapp bemessen sind und der administrative Mehraufwand zu gross ist. Die zustimmenden Vernehmlassungsteilnehmenden (24 von 78) anerkennen, dass Doppelspurigkeiten vermieden werden können und finden es positiv, wenn grössere Innovationsprojekte nicht parallel durchgeführt werden.