Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 47 Seiten
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aus den Reserven der TU zu finanzieren oder in die Offerte einzurechnen wird vor dem Hintergrund eines Wettbewerbs der Ideen als positiv beurteilt (AG). Als positiv angesehen wird auch, dass sich Dritte finanziell an Projekten beteiligen können (GE). Nicht im Sinn des Bestellverfahrens sei es, Innovationen mitzufinanzieren (SBS).
Die vereinzelten Vernehmlassungsteilnehmenden, die mit TEILWEISE geantwortet haben, weisen darauf hin, dass bei einem zu tiefen Betrag die Gefahr besteht, dass notwendige Innovationen gebremst werden (BL). Die vorgeschlagene Innovationsförderung gehe in die richtige Richtung, jedoch noch nicht weit genug (SAB, ABAG). Aus Sicht der SAB sollen die Bahnunternehmen noch mehr Freiheiten zur Innovationsförderung erhalten. Bezüglich der Koordination der Innovationsprojekte und der Entscheidung über die Verwendung des Betrags wird als wichtig empfunden, dass alle zentralen Akteure (KöV, KKDöV, BAV, VöV) im Entscheidungsgremium vertreten sind (BL).
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden empfindet die Finanzierungsmöglichkeiten für Innovationen im öV-Bereich nicht zweckmässig und ausreichend (NEIN). Ein Grossteil der ablehnenden Vernehmlassungsteilnehmenden ist der Meinung, dass die Mittel zu knapp bemessen sind (9 Kantone, CVP, SP, glp, 4 TU, 3 Organisationen). Die Mittel für Innovationen sollen in einem angemessenen Verhältnis zum Umsatz der RPV-Branche stehen (PostAuto). Um die notwendigen Innovationen voranzutreiben, damit der RPV im Vergleich zum motorisierten Individualverkehr wettbewerbsfähig bleibe, müssten mehr Finanzierungsmöglichkeiten und weitere Lösungen gefunden werden (CVP, SP, VCS). Die Innovationen sollen zudem nicht über den RPV-Kredit, sondern über eine neue Kreditrubrik finanziert werden (GR). Kronawitter Innovation schlägt vor, dass beispielsweise 5-10% des
Bahninfrastrukturfonds BIF oder des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF
statt für physische Ausbauten eingesetzt werden könnten. Der Kanton Schwyz rät, auch die wachsenden Reserven der TU gemäss Art. 36 PBG für Innovationen zu verwenden. Eine Möglichkeit bestehe in der zweckgebundenen Verwendung von Überschüssen zum Beispiel in einem Fonds, woraus die Besteller zusammen mit den Transportunternehmen Mittel für die Weiterentwicklung des Systems nehmen könnten (ZVB). Auch gefordert wird, dass eine Lockerung der Regeln für die Gewinnverwendung in die Reform aufgenommen wird (FDP). Einzelne sind der Auffassung, dass die zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Verkehrsbetrieb stammen müssen und nicht aus dem Bundeshaushalt (economiesuisse). Nicht nur Innovationsprojekte, sondern vor allem auch Projekte mit nationaler oder mindestens übergreifender Wirkung müssten unterstützt werden (LU). Gefördert werden solle nicht nur der Wettbewerb, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen den Transportunternehmen (LU, OW). Weiter wird vermerkt, die Hürde über die Zielvereinbarung sei umständlich und schaffe kaum Anreize (NE, BS, glp, AAGR). Die Regelung solle berücksichtigen, dass Innovationen rasche, dezentrale Entscheidungen voraussetzen (BLS, PostAuto, LITRA). Die Vorstellung, dass Innovationen in vier- bis sechsjährigen Zielvereinbarungen abgemacht werden, sei vor diesem Hintergrund nicht praktikabel (glp). Es sei nicht innovationsfördernd, wenn die Verwaltung über die Finanzierung von Innovationen entscheide (TG). Die projektbezogene Finanzierung sei nicht wirksam, da sie lange und bürokratisch sei (FDP, SP, 4 TU, VöV). Der Verwaltungsaufwand für den Zugang zu finanziellen Mitteln sei relativ hoch und stelle ein Hindernis dar, so dass auch ein Projekt aufgrund fehlender Personalressourcen verzögert oder gar zum Erliegen gebracht werden könne (TRN, zb). Die