Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 47 Seiten
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nehmen in einen rein marktwirtschaftlichen Bereich vordringen oder diesen ausbauen, das dazu notwendige Kapital nicht durch Gewinne aus subventionierten Bereichen stammt. Andernfalls würde dies zu einer Bevorzugung von konzessionierten Transportunternehmen gegenüber rein marktwirtschaftlich orientieren Transportunternehmen aus der Privatwirtschaft führen (AG).
Zwei Vernehmlassungsteilnehmende erachten die Anreize für Transportunternehmen mit der Präzisierung der Überschussverwendung nur als TEILWEISE richtig gesetzt (GL, Kronawitter Innovation). Für Kronawitter Innovation muss das Redundanzproblem, das bedeutet, dass viele Akteure die gleiche Entwicklung verfolgen, verbessert werden.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden ist mit der Präzisierung der Überschussverwendung nicht einverstanden (NEIN). Gemäss den Rückmeldungen werden die Anreize zum unternehmerischen und effizienteren Arbeiten nicht verbessert (FR, Grüne, glp, RA, TRN). Die Kantone Schwyz und Obwalden können nicht nachvollziehen, worin der Anreiz besteht, wenn Gewinn ab einer bestimmten Höhe zur freien Verfügung steht. Weiter wird vermerkt, dass für die Schaffung von tatsächlichen Anreizen für die Transportunternehmen Benchmarks bereits anlässlich der Offertverhandlungen im unternehmensübergreifenden Vergleich genutzt werden müssten (Thurbo). Ein Ausschluss der Gewinnerzielung verbunden mit einem grossen Kontrollapparat zur Einhaltung der Vorgabe führe zu nachlassenden Anstrengungen in der Prozessoptimierung und Innovationsförderung (AAGR). Das System berge ein Missbrauchsrisiko und entsprechenden Kontrollaufwand (economiesuisse). Es wird gefordert, dass die Transportunternehmen mehr Freiheiten und Flexibilitäten für die Verwendung ihrer selbsterwirtschafteten Überschüsse erhalten (AI, BS, CVP, FDP, IGöV). Der Kanton Appenzell Innerrhoden fordert eine begrenzte Lockerung der Gewinnverwendung. IGöV fordert, die für Zukunftsprojekte verfügbaren Gewinnanteile massvoll zu erhöhen. Von einigen Vernehmlassungsteilnehmenden wird vorgeschlagen, 50% des Gewinns als frei verwendbar zu definieren (6 TU, LITRA,
VöV). Alternativ kann sich die Höhe des frei verfügbaren Gewinnanteils am durchschnittlichen Kostendeckungsgrad des gesamten RPV orientieren (SOB). Andere Vernehmlassungsteilnehmende schlagen vor, die Überschussverwendung komplett frei zu gestalten und in einen engen Zusammenhang mit den wettbewerblichen Ausschreibungen zu setzen (economiesuisse). Dies würde die zusätzlichen staatlichen Transfers zur Innovationsfinanzierung obsolet machen (economiesuisse). Die Kantone Luzern und Obwalden fordern, dass die erzielten Überschüsse im öV-System bleiben müssen. Problematisch ist für den Kanton Solothurn, dass grössere Transportunternehmen bei geringem Wettbewerb schnell den Schwellenwert erreichen, wo sie Überschüsse frei verwenden können. Bei finanziellen Anreizen würden zu hohe Kosten und zu tiefe Erlöse geplant. Transportunternehmen sollen bei Gewinnen - beispielsweise aus veränderten Erlösverteilschlüssel, tiefen Zinsen oder Dieselpreisen - die daraus resultierenden Überschüsse in den Schwankungsreserven belassen müssen (LU, OW). Die Verwendung des Überschusses solle von Innovationsprojekten oder Produktionsverbesserungsmassnahmen abhängig sein, die ganz oder teilweise dem RPV zu Gute kommen (VD, NE, SSV). Dies aus Sicht der Nachhaltigkeit, damit genügend Mittel vorhanden sind, um Innovationen zu Gunsten der Verkehrsminderung und der Nachhaltigkeit voran zu treiben (SP). Die SP und der VCS schlagen vor, 50% des Gewinns für nachhaltige Innovationen freizugeben. Die restlichen 50% sollen zur Deckung von zukünftigen Verlusten einer Spezialreserve zugewiesen werden (SP, VCS, VöV,
RAILplus). Im Ausschreibungsverfahren solle eine Gewinnmarge und die freie Gewinnverwendung erlaubt werden, im Gegenteil zur Direktvergabe, wo der Gewinn im öV-System bleiben und nicht zur